Der zuchtuntaugliche Boxer

Auch mit der Zuchttauglichkeit eines Hundes müssen sich zuweilen die Amtsgerichte befassen. Aktuell hatte es das Amtsgericht München mit dem Boxer-Rüden „Hero“ zu tun:

Der Kläger ist Mitglied bei einem Boxer Hunde-Club in München und besitzt den sechs Jahre alten

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Hundezucht oder „animal hoarding“

Man kann regelmäßig dann von einer Hundezucht ausgehen, wenn mindestens drei fortpflanzungsfähige Hündinnen gehalten werden oder mindestens drei Würfe pro Jahr erfolgen.

Mit dieser Begründung hat aktuell das Verwaltungsgericht des Saarlandes den Eilantrag mehrerer Tierhalter abgewiesen, die hiermit die Aussetzung

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