Der gewerbsmäßig Handel mit Hunden ohne die hierfür erforderliche Erlaubnis kann eine tierschutzrechtliche Unzuverlässigkeit auch im Hinblick auf die gewerbsmäßige Hundezucht begründen
So hat aktuell das Verwaltungsgericht Osnabrück die Klage einer Tierzüchterin gegen den vom Landkreis Grafschaft Bentheim ausgesprochenen Widerruf
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