Eine an die Hautfarbe anknüpfende Identitätsfeststellung (hier: durch die Bundespolizei am Hauptbahnhof Bochum) ist rechtswidrig. Dies stellte jetzt das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen auf die Klage eines Mannes aus Witten fest, der im Hauptbahnhof Bochum von Beamten der Bundespolizei aufgefordert wurde, seinen Ausweis vorzuzeigen. Zwischen den Beteiligten war streitig,
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