Mitglieder der Industrie- und Handelskammer (IHK) zu Köln und der IHK Ostwestfalen haben keinen Anspruch gegen diese Kammern, dass sie ihren Austritt aus dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag e.V. (DIHK) erklären. Dies hat jetzt das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in zwei Eilverfahren entschieden: Nachdem das Bundesverwaltungsgericht am 14. Oktober
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