Das Gebot der Schätzgenauigkeit verpflichtet eine Industrie- und Handelskammer nicht, die bei Aufstellung ihres Wirtschaftsplans anzustellende Mittelbedarfsprognose auf der Grundlage einer bestimmten Methode zu ermitteln. Maßgeblich ist vielmehr, ob der für einen bestimmten Zweck veranschlagte Mittelbedarf unter Einsatz der jeweiligen
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