Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

IHK-Beitrag für Krankenhäuser

Die Industrie- und Handelskammer darf der Berechnung des Kammerbeitrags einer kammerzugehörigen Klinik die Kennzahlen ihres gesamten Unternehmens zugrunde legen, auch wenn sie für den Krankenhausbetrieb als den überwiegenden Teil ihrer wirtschaftlichen Betätigung von der Gewerbesteuer befreit ist.

In dem jetzt

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Der IHK-Beitrag und ein Ge­wer­be­steu­er­mess­be­tra­g von Null

In der Fest­set­zung des Ge­wer­be­steu­er­mess­be­tra­ges auf Null liegt keine po­si­ti­ve Fest­stel­lung der Ge­wer­be­steu­er­pflicht, die nach § 2 Abs. 1 IHKG Tat­be­stands­wir­kung für die Fest­set­zung von Bei­trä­gen zur In­dus­trie- und Han­dels­kam­mer hätte. Dazu wäre die Fest­set­zung eines po­si­ti­ven Mess­be­tra­ges er­for­der­lich.

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IHK-Kammerbeiträge

Es ist mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar, dass § 3 Abs. 3 Satz 3 IHK-Gesetz die Freistellung vom Kammerbeitrag wegen geringen Ertrages oder Gewinnes denjenigen Kammermitgliedern vorbehält, die nicht in das Handelsregister eingetragen sind.

Nach § 3 Abs.

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IHK-Beitragspflicht

In der Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrages auf Null liegt keine positive Feststellung der Gewerbesteuerpflicht, die nach § 2 Abs. 1 IHKG Tatbestandswirkung für die Festsetzung von Beiträgen zur Industrie- und Handelskammer hätte. Dazu wäre die Festsetzung eines positiven Messbetrages erforderlich.

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