Der Bundesgerichtshof hatte erneut darüber zu befinden, ob aus der für Schokoladenwaren eingetragenen dreidimensionalen Marke „Lindt-Goldhase“ der Vertrieb ähnlicher Schokoladenhasen untersagt werden kann. Ergebnis: Der Schutz des „Goldhasen“ muss mit Oberlandesgericht Frankfurt erneut (zum dritten Mal) neu bestimmt werden, denn
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