Ist bei der Bewertung eines Standes für einen Weihnachtsmarkt nicht nachvollziehbar, dass eine Bewerbung, die ausdrücklich zu bestimmten Kriterien Stellung bezieht, schlechter gestellt wird als eine Bewerbung, die hierzu schweigt, beruht die Ablehnungsentscheidung der zuständigen Stadt auf einer ungenügenden tatsächlichen Grundlage. Mit dieser Begründung hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in dem
Lesen