Imbissstand oder Waffelbude

Eine Gemeinde kann in Niedersachsen nicht per Sondernutzungssatzung für ihren Innenstadtbereich Imbissstände verbieten, aber gleichzeitiig Waffelbuden erlauben.

Mit dieser Begründung hat jetzt das Verwaltungsgericht Osnabrück festgestellt, dass die Stadt Lingen die Aufstellung eines Imbissstandes im Innenstadtbereich Lingen zu Unrecht verboten

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