Es besteht kein Unfallversicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung bereits bei Vorbereitungshandlungen – hier die Fahrt zu einer Brauchtumsveranstaltung am Heilig Abend um die Möglichkeiten für die kommerzielle Nutzung (mit einem Imbisswagen) in den nächsten Jahren auszuloten. Vorbereitungshandlungen sind – selbst wenn sie betriebsdienlich sein sollten – grundsätzlich dem persönlichen Bereich
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