Eine Feststellungsklage kann immer nur dann erhoben werden, wenn es für den Kläger keinen effektiveren Weg gibt, sein Rechtsschutzziel zu erreichen. Ein Nachbar hat keinen allgemeinen Anspruch auf Durchführung eines förmlichen Genehmigungsverfahrens. Im Immissionsschutzrecht kann nur die Verletzung eigener materieller Rechte geltend gemacht werden. Verfahrensvorschriften entfalten keine nachbarschützende Wirkung. Mit
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