Die immissionsschutzrechtliche Vor-Ort-Kontrolle eines Sonderabfalllagers durch Mitarbeiter der Überwachungsbehörde ist ohne vorherige Ankündigung zulässig. Hierbei dürfen auch Fotografien auf dem Anlagengelände angefertigt werden. In dem hier vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Rechtsstreit macht die Betreiberin eines Sonderabfall-Zwischenlagers geltend, dass es sowohl für das Betreten des Anlagengeländes ohne vorherige Ankündigung als auch für das
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