Werden alle immissionsschutzrechtlichen Grenzwerte bei einem Geflügelschlachtbetrieb in Bezug auf Lärm- und Geruchsbelästigung der Nachbarschaft eingehalten und bauplanungsrechtliche und medizinische Bedenken gegen den Betrieb bestehen nicht, dann ist die Genehmigung zum Bau und Betrieb eines Großschlachthofes rechtmäßig. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Lüneburg die Klage des NABU gegen die
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