Die Genehmigung eines Großschlachtbetriebes

Werden alle immissionsschutzrechtlichen Grenzwerte bei einem Geflügelschlachtbetrieb in Bezug auf Lärm- und Geruchsbelästigung der Nachbarschaft eingehalten und bauplanungsrechtliche und medizinische Bedenken gegen den Betrieb bestehen nicht, dann ist die Genehmigung zum Bau und Betrieb eines Großschlachthofes rechtmäßig. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Lüneburg die Klage des NABU gegen die

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Kinderlärm von Spielplätzen

Die in Nachbarschaft zu einer Kindertagesstätte wohnenden Personen müssen die Geräuscheinwirkungen, die durch die Benutzung eines Spielplatzes auf dem Gelände der Tagesstätte entstehen, grundsätzlich hinnehmen. Es handelt sich bei diesen Geräuscheinwirkungen im Regelfall um keine schädliche Umwelteinwirkung. So hat das Landgericht Braunschweig in dem hier vorliegenden Fall entschieden, in dem

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Erweiterung eines Schweinestalls

Ein anerkannter Naturschutzverein kann sich gegen die einem Landwirt erteilte Erlaubnis zur Erweiterung eines Sauenstalls und Ferkelstalls mit dem Einwand wehren, diese Erweiterung des Schweinestalls verletze umweltrechtliche Vorschriften. In einem jetzt vom Verwaltungsgericht Osnabrück entschiedenen Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes hatte der Naturschutzverein geltend gemacht, die dem Landwirt vom Landkreis Osnabrück

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