Zur Ermittlung des Futterflächenbedarfs für die Erweiterung einer Hähnchenmastanlage kann allein darauf abgestellt werden, in welchem Umfang ein Futteranbau Flächen erfordern würde, der nur den Energiebedarf der Tiere zu decken bestimmt ist. Für die nach der Niedersächsischen Bauordnung gebotenen Rettungsmöglichkeit für Tiere genügt es, wenn Fluchtwege ausreichender Beschaffenheit vorhanden sind
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