Dem Anspruch auf Entgeltfortzahlung einer erkrankten Arbeitnehmerin steht der Grundsatz der Monokausalität entgegen, wenn die Klägerin bereits aufgrund einer Ordnungsverfügung des Gesundheitsamts an der Erbringung der geschuldeten Arbeitsleistung gehindert war.
Die Parteien streiten in dem hier vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall
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