Der Begriff des „Termingeschäfts“ in § 15 Abs. 4 Satz 3 EStG umfasst keine Index-Partizipationszertifikate. Nach § 15 Abs. 4 Satz 3 EStG gelten die Sätze 1 und 2 der Vorschrift, wonach die dort genannten Verluste weder mit anderen Einkünften aus Gewerbebetrieb noch mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen noch nach § 10d EStG abgezogen werden
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