Unter der Einhaltung von Auflagen ist eine Versammlung mit dem Thema „Gesundheit stärken statt Grundrechte schwächen – Schutz vor Viren, nicht vor Menschen!“ in Gießen zu erlauben. So hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof in dem hier vorliegenden Fall entschieden und der Beschwerde teilweise entsprochen. Die Auflagen, die von der Stadt Gießen
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