Corona

Präsenzunterricht mit Maske

Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) auch im Unterricht stellt sich als rechtmäßig dar.

Mit dieser Begründung hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof in dem hier vorliegenden Fall die Beschwerde gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Wiesbaden, den Eilantrag gegen die Anordnung

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Demonstration

Berliner Corona-Demo

Vor dem Verwaltungsgericht Berlin und dem Oberververwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hatte ein Eilantrag gegen das vom Polizeipräsidenten in Berlin verfügte Versammlungsverbot Erfolg:

Die von der Initiative „Querdenken 711“ für den 29. August 2020 geplante Versammlung gegen die Corona-Politik von Bund und Ländern

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Menschenmassen

Demo mit maximal 5000 Teilnehmern

Vor dem Bundesverfassungsgericht blieb jetzt ein Eilantrag gegen die Beschränkung einer Versammlung in Stuttgart auf maximal 5000 Teilnehmer ohne Erfolg.

Nach § 32 Abs. 1 BVerfGG kann das Bundesverfassungsgericht im Streitfall – auch schon vor Anhängigkeit eines Verfahrens zur Hauptsache

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Demonstration

Keine Demo mit bis zu 10.000 Teilnehmern

Sollte einem Veranstalter die zur Durchführung einer angemeldeten Versammlung die (hier:) nach § 7 Satz 2 in Verbindung mit § 5 Satz 2 der Fünften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (5. BayIfSMV) erforderliche Ausnahmegenehmigung von der zuständigen Behörde versagt oder nicht rechtzeitig erteilt

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