Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) auch im Unterricht stellt sich als rechtmäßig dar. Mit dieser Begründung hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof in dem hier vorliegenden Fall die Beschwerde gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Wiesbaden, den Eilantrag gegen die Anordnung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung zurückgewiesen. Den Antrag hatte ein Schüler
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