Die Regelung in § 9 Abs. 3 Satz 2 BPersVG, nach der eine Dienststelle in ihrem Intranet auf Verlangen einer Gewerkschaft eine Verlinkung auf deren Internetseite vornehmen muss, findet im Geltungsbereich des Betriebsverfassungsgesetzes keine analoge Anwendung.
Eine den Gerichten von
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