Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat es zu Recht abgelehnt, den Klägern, einer Bundestagsabgeordneten sowie einem vormaligen, langjährigen Abgeordneten der Partei Die Linke, weitere Auskunft über die beim Bundesamt für Verfassungsschutz gespeicherten personenbezogenen Daten in Akten zu der Partei sowie ihren Vorgänger- und Unterorganisationen zu erteilen. Dies hat aktuell das Oberverwaltungsgericht
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