Die Deutsche Umwelthilfe erhält nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Zugang zu Unterlagen im Zusammenhang mit Messungen des CO2-Ausstoßes bei Kraftfahrzeugen, die die Volkswagen AG im November 2015 vertraulich an das Bundesverkehrsministerium übermittelt hat.
Der Klage der Deutschen Umwelthilfe auf Informationszugang
Artikel lesen




