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Informationszugang – und der Rechtsmissbrauch

Ein Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz ist nicht schon deswegen rechtsmiss­bräuchlich, weil der Bevollmächtigte rechtsmissbräuchlich vorgeht.

In dem hier vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschiedenen Fall stellten die Prozessbevollmächtigten der Kläger im Jahr 2015 beim Bundesministerium der Finanzen und bei der Bundesanstalt

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Reichstagsgebäude

Informationsfreiheitsgesetz – und die Transparenzregelungen des Parteiengesetzes

Die Transparenzregelungen des Parteiengesetzes schließen individuelle Informationsansprüche aus.

Die Regelungen des Parteiengesetzes über die Pflicht zur Veröffentlichung der Rechenschaftsberichte der politischen Parteien und die Berichtspflichten des Bundestagspräsidenten schließen einen weitergehenden Informationsanspruch nach dem Informationsfreiheitsgesetz aus. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in

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