Das Parteiengesetz verdrängt Informationsfreiheitsgesetz nicht.
Das Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg hat aktuell in zwei Berufungsverfahren entschieden, dass der für Jedermann bestehende Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes nicht durch Veröffentlichungspflichten nach dem Parteiengesetz verdrängt wird. Er hat
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