Wird bei einer Pauschalreise lediglich das Reiseziel festgelegt und es im Übrigen dem Reiseveranstalter überlassen, den konkreten Flug und die Unterbringung zu bestimmen, muss es der Reisende hinnehmen, wenn der Reiseveranstalter den ihm hinsichtlich der Flugzeiten und der Unterbringung obliegenden
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