Ein Bankkunde kann seinen Anspruch auf Auskunft gegenüber seiner Bank über vorvertragliche Entgeltinformationen und Zurverfügungstellung einer Aufstellung über sämtliche Entgelte an ein Inkassounternehmen abtreten. Das Abtretungsverbot des § 399 Fall 1 BGB steht der Abtretung der Auskunftsansprüche an das Inkassounternehmen
Artikel lesen















