Die Drohung mit einem Insolvenzantrag

Eine die Inkongruenz begründende Drohung mit einem Insolvenzantrag kann auch dann vorliegen, wenn die Möglichkeit eines solchen Vorgehens im Mahnschreiben nur „zwischen den Zeilen“ deutlich gemacht, aber dem Schuldner das damit verbundene Risiko klar vor Augen geführt wird. Der erforderliche

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Insolvenz

Der zahlungsunfähige Zwischenmieter

Die auf Anweisung des zahlungsunfähigen Zwischenmieters erfolgte Direktzahlung des Endmieters an den Vermieter gewährt diesem eine inkongruente Deckung, welche die Gläubiger des Zwischenmieters objektiv benachteiligt.

Ein Anfechtungsanspruch aus §§ 129 ff, 143 Abs. 1 InsO scheitert in diesem Fall nicht

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