Von der zuständigen Behörde falsch berechnete Subventionen muss man nicht zurückweisen. Sagt der Bundesfinanzhof. Und entschied jetzt mit dieser Begründung, dass ein Exporteur nicht nachrechnen muss, ob die Behörde die ihm gewährte Ausfuhrerstattung richtig berechnet hat. Erkennt er nicht, dass die Ausfuhrerstattung aufgrund eines Fehlers der Behörde zu hoch festgesetzt
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