Innenstadtrelevante Karnevalskostüme

Ist nach den Festsetzungen eines Bebauungsplans in einem Gewerbegebiet mit eingeschränkter Nutzung Einzelhandelsbetriebe mit innenstadtrelevanten Hauptsortimenten – darunter auch „Bekleidung“ und „Spielzeug“ – nicht zulässig, so trifft dies auch ein Verkaufsgeschäft für Karnevalskostüme. Denn auch hierbei handelt es sich um

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Die Erweiterung einer Spielhalle

Eine Stadt darf die vorhandene Nutzung der Innenstadt durch den Bebauungsplan „festschreiben“, um die mit Erweiterungen verbundenen Auswirkungen auf die Funktionsfähigkeit zentraler Versorgungsbereiche zu verhindern. Daher ist die Ablehnung einer Baugenehmigung für die Erweiterung einer Spielhalle aufgrund des Bebauungsplans rechtmäßig.

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Imbissstand oder Waffelbude

Eine Gemeinde kann in Niedersachsen nicht per Sondernutzungssatzung für ihren Innenstadtbereich Imbissstände verbieten, aber gleichzeitiig Waffelbuden erlauben.

Mit dieser Begründung hat jetzt das Verwaltungsgericht Osnabrück festgestellt, dass die Stadt Lingen die Aufstellung eines Imbissstandes im Innenstadtbereich Lingen zu Unrecht verboten

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