Führen Baugenehmigungen zur Erweiterung bzw. Neuansiedlung in einem Gewerbegebiet zu einer Attraktivitätssteigerung des Gewerbegebiets, kann darin eine fortgesetzte Belastung einer ohnehin vorgeschädigten Innenstadt liegen.
Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein in den hier vorliegenden Fällen die Klagen zweier Grundstückseigentümer
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