Ein Streit über die Umsetzung eines Beschlusses der Repräsentantenversammlung einer Jüdischen Gemeinde unterfällt dem Selbstbestimmungsrecht von Religionsgemeinschaften. Verwaltungsgerichte sind für die Schlichtung innerkirchlicher Konflikte nicht zuständig.
So das Verwaltungsgericht Berlin in dem hier vorliegenden Fall, in dem Mitglieder der Jüdischen
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