Ein einzelner Gläubiger, der von seinem Schuldner Leistungen erhält, wird zunächst nicht wissen können, wie es um das Vermögen des Schuldners im Übrigen bestellt ist. Es ist jedoch regelmäßig von der Kenntnis einer drohenden Zahlungsunfähigkeit des Schuldners und einer Gläubigerbenachteiligung auszugehen, wenn die Verbindlichkeiten des Schuldners über einen längeren Zeitraum
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