Zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb gehört auch der Gewinn oder Verlust aus der Auflösung einer Kapitalgesellschaft, wenn der Gesellschafter innerhalb der letzten fünf Jahre am Kapital der Gesellschaft zu mindestens 1 % beteiligt war (§ 17 Abs. 1 Satz 1
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Die Überlassung von PKH-Unterlagen an den Gegner, Grundstücksübertragungen an die minderjährigen Kinder, Unfallschäden, Probleme bei der Insolvenzanfechtung, Mängel bei der Flugreise und jede Menge Prozessrecht







