Zuordnung von Einkommensteuererstattungsansprüchen zum insolvenzfreien Vermögen

Ein Einkommensteuererstattungsanspruch kann von der erklärten Freigabe der selbständigen gewerblichen Tätigkeit des Insolvenzschuldners erfasst sein.

Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs fallen Steuererstattungsansprüche des Insolvenzschuldners, welche dieser im Zusammenhang mit einer aus dem Insolvenzbeschlag freigegebenen selbständigen Tätigkeit erworben hat, nicht in

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PKH für eine Teilklage

Die beabsichtigte Erhebung einer Teilklage durch den Insolvenzverwalter ist nicht bereits als solche, sondern nur dann mutwillig im Sinne von § 116 Satz 2, § 114 Satz 1 letzter Halbsatz ZPO, wenn der Insolvenzverwalter keine nachvollziehbaren Sachgründe dafür vorbringt, warum

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