Deutsche Bank

Factoring – und die Kenntnis des Forderungsverkäufers von der Zahlungsunfähigkeit

Im Rahmen des echten Factorings muss sich der Factor die Kenntnis des Forderungsverkäufers von der Zahlungsunfähigkeit des späteren Insolvenzschuldners oder den die Zahlungsunfähigkeit begründenden Umständen regelmäßig nicht allein wegen der den Forderungsverkäufer treffenden Pflichten zur Unterstützung des Factors bei der Forderungsdurchsetzung und zur Information des Factors über eine Zahlungsunfähigkeit begründende

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Bundesgerichtshof

Insolvenzanfechtung – und der Gläubigerbenachteiligungsvorsatz

Für die gesetzliche Vermutung der Kenntnis vom Gläubigerbenachteiligungsvorsatz des Schuldners muss der Anfechtungsgegner nicht wissen, dass der Schuldner seine übrigen Gläubiger auch künftig nicht wird befriedigen können. Bereits mit Urteil vom 06.05.2021 hat der Bundesgerichtshof ausgesprochen, dass die Annahme der subjektiven Voraussetzungen der Vorsatzanfechtung nach § 133 Abs. 1 InsO

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Lohn

Insolvenzanfechtung der Gehaltszahlung – und der Mindestlohn

Die Insolvenzanfechtung von Arbeitsentgelt umfasst auch den auf den gesetzlichen Mindestlohn entfallenden Bestandteil. Das verfassungsrechtlich gebotene Existenzminimum der Arbeitnehmerin ist ungeachtet der Anfechtung gesichert. Der Rückgewähranspruch umfasst das erhaltene Arbeitsentgelt einschließlich des auf den gesetzlichen Mindestlohn entfallenden Anteils. Demzufolge ist die zulässig erhobene Anschlussrevision unbegründet. Sind die streitbefangenen Nettoentgeltzahlungen nach

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Lohn

Mindestlohn – und die Insolvenzanfechtung

Die Zahlung des Mindestlohns ist nicht gegen eine Insolvenzanfechtung gesichert. Bei Insolvenz des Arbeitgebers kann der Insolvenzverwalter nach Maßgabe der §§ 129 ff. InsO vom Arbeitnehmer das zu bestimmten Zeitpunkten ausbezahlte Arbeitsentgelt zu Gunsten der Insolvenzmasse zurückfordern. Dies dient der gemeinschaftlichen Befriedigung der Insolvenzgläubiger nach den insolvenzrechtlichen Verteilungsregeln. Der Rückgewähranspruch

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Geldautomat

Das von einem Dritten gezahlte Arbeitsentgelt – und die Schenkungsanfechtung in der Insolvenz

Gewährt ein Dritter dem Arbeitnehmer Arbeitsentgelt, unterfällt die Schenkungsanfechtung in der Insolvenz des Dritten nicht dem Bargeschäftsprivileg. In dem hier vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall nimmt der Insolvenzverwalter einer GmbH unter dem Gesichtspunkt der Schenkungsanfechtung im Drei-Personen-Verhältnis den Arbeitnehmer einer Schwestergesellschaft auf Rückgewähr einer Zahlung in Anspruch, die dieser zur Vergütung

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Kalender

Insolvenzanfechtung bei Gesellschaftersicherheiten – und der Verjährungsbeginn

Verwertet der Insolvenzverwalter eine Gesellschaftssicherheit nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens zugunsten einer Forderung eines Dritten auf Rückgewähr eines Darlehens, für die der Gesellschafter eine Sicherheit bestellt hat, beginnt die Verjährung des Anfechtungsanspruchs gegen den Gesellschafter frühestens mit der Befriedigung des Dritten. Gemäß § 146 Abs. 1 InsO richtet sich die Verjährung

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Euro-Geldscheine

Die verjährte Gesellschafterbürgschaft – und die Gläubigerbegünstigung

Hat der Gesellschafter für eine Forderung eines Dritten auf Rückgewähr eines Darlehens eine Sicherheit bestellt oder eine Bürgschaft übernommen, benachteiligt die Befriedigung des Dritten aus der Verwertung einer Gesellschaftssicherheit die Gläubiger auch dann, wenn der Dritte zum Zeitpunkt der Befriedigung seiner Forderung den Gesellschafter nicht mehr aus der Gesellschaftersicherheit hätte

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Gesellschaftersicherheit, Insolvenzanfechtung – und die Zinsen nach Insolvenzeröffnung

Erhöht sich die Forderung des Dritten etwa aufgrund laufender Zinsen nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens und erhält der Dritte hierfür eine Befriedigung aus der Verwertung einer Gesellschaftssicherheit, umfasst der Anfechtungsanspruch gegen den Gesellschafter auch die erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstandenen Ansprüche des Dritten, wenn sich sowohl die Gesellschaftssicherheit als

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Untreue

Gewinnausschüttungen im Schneeballsystem – und die Insolvenzanfechtung

Vertraglich vereinbarte, von Jahresüberschüssen abhängige Gewinnausschüttungen sind unentgeltlich, wenn die Jahresabschlüsse fehlerhaft sind, fehlerfrei erstellte Jahresabschlüsse keine Gewinne ausgewiesen hätten und der Schuldner aufgrund einer Parallelwertung in der Laiensphäre darum wusste. Die zugunsten des Genussrechtsinhabers erfolgten Ausschüttungen stellen Leistungen der (hier:) Aktiengesellschaft dar. Infolge des Vermögensabflusses haben die Zahlungen eine

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Taschenrechner

Insolvenzanfechtung nach Forderungsabtretung – und die Kenntnis des Abtretenden von der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners

Nach § 133 I, II, III 1 InsO kann der Insolvenzverwalter Handlungen, die der Befriedigung eines Gläubigers dienten und vier Jahre vor Eröffnung des Insolvenzverfahren vorgenommen wurden, anfechten, wenn der Insolvenzschuldner Gläubigerschädigungsvorsatz und der Gläubiger davon Kenntnis hatte. Nach § 133 I 1 InsO muss die Leistungsempfängerin den Benachteiligungsvorsatz der

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Der objektiv zu billige Grundstücksverkauf – und die Schenkungsanfechtung

Veräußert der Schuldner einen Vermögensgegenstand, dessen objektiver Wert denjenigen der vereinbarten Gegenleistung erheblich übersteigt, scheidet eine Anfechtung wegen einer teilweise unentgeltlichen Leistung aus, wenn beide Teile nach den objektiven Umständen der Vertragsanbahnung, der Vorüberlegungen der Parteien und des Vertragsschlusses selbst von einem Austauschgeschäft ausgehen und zudem von der Gleichwertigkeit der

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Wohnhaus/Geschäftshaus

Die an den Grundpfandgläubiger gezahlte Miete – und die Insolvenzanfechtung

Werden an den Grundpfandgläubiger Mieten gezahlt, die in den Haftungsverband des Grundpfandrechts fallen, benachteiligt dies die Gläubigergesamtheit, wenn die den Zahlungen zugrundeliegenden Mietforderungen nicht insolvenzfest beschlagnahmt waren und deshalb dem Gläubigerzugriff unterlagen; die Beschlagnahme kann vorgerichtlich auch durch eine Pfändung aufgrund des dinglichen Anspruchs vorgenommen werden. Erklärt sich der spätere

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Insolvenzanfechtung – und die unternehmerische Tätigkeit des Schuldners

Eine unternehmerische Tätigkeit des Schuldners rechtfertigt den Schluss auf eine Kenntnis des Anfechtungsgegners von anderen, durch die angefochtene Rechtshandlung benachteiligten Gläubigern nur dann, wenn der Anfechtungsgegner von dieser Tätigkeit weiß. Bei der Vermutung, dass der andere Teil im Falle einer Zahlungsvereinbarung oder einer sonstigen Zahlungserleichterung die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners zur

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Das einem GmbH-Gesellschafter gewährte und von der GmbH getilgte Darlehen – und die Insolvenzanfechtung

Gewährt ein außenstehender Dritter einem Gesellschafter der späteren Insolvenzschuldnerin und dessen Ehefrau ein Darlehen, welches der Gesellschafter zur Gewährung eines Darlehens an die Gesellschaft verwendet, ist die Rückzahlung des Darlehens an den Dritten durch die Gesellschaft dem Dritten gegenüber nicht als Rückgewähr eines Gesellschafterdarlehens anfechtbar. In dem hier vom Bundesgerichtshof

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Die gläubigerbenachteiligende Zahlung eines Gesamtschuldners

Die gesamtschuldnerische Haftung einer vom Schuldner abgespaltenen Gesellschaft nach § 133 UmwG steht der gläubigerbenachteiligenden Wirkung von Zahlungen aus dem Vermögen des Schuldners nicht entgegen. Durch Zahlungen der späteren Insolvenzschuldnerin, die in dem Bewußtsein getätigt werden, dass diese die zu erwartenden Forderungen (hier: Steuerforderungen) nicht werde begleichen können, wird eine

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Zahlungen an den Gerichtsvollzieher – und die Insolvenzanfechtung wegen inkongruenter Deckung

Inkongruent ist eine Befriedigung oder Sicherung, die nicht früher als drei Monate vor Antragstellung im Wege der Zwangsvollstreckung oder unter dem Druck unmittelbar bevorstehender Zwangsvollstreckung erlangt wurde. Auf die angefochtenen Zahlungen an den Gerichtsvollzieher trifft das zu: Die Zahlungen im Monat vor der Insolvenzantragstellung und danach sind gemäß § 131

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Geldscheine

Zahlungen des Unterhaltsschuldners auf geleistete Unterhaltsvorschüsse – und die Insolvenzanfechtung

Ein unterhaltspflichtiger Schuldner kann trotz erkannter Zahlungsunfähigkeit bei Vornahme von Unterhaltszahlungen ohne Gläubigerbenachteiligungsvorsatz handeln, wenn sich die einzelnen Unterhaltszahlungen in einer Größenordnung bewegen, die es nahelegt, dass es sich wirtschaftlich um Zahlungen aus dem zugunsten der Unterhaltsgläubiger pfändungsgeschützten Teil des Einkommens oder von einem jederzeit schützbaren Konto handelt. In diesem

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Insolvenzanfechtung wegen erstatteter Unterhaltsvorschüsse – und der richtige Anfechtungsgegner

In Niedersachsen ist die kommunale Gebietskörperschaft, welche nach den niedersächsischen Zuständigkeitsregelungen ermächtigt ist, die auf das Land nach dem Unterhaltsvorschussgesetz übergegangenen Ansprüche außergerichtlich und gerichtlich geltend zu machen, Anfechtungsgegner, wenn sie Zahlungen des Unterhaltsschuldners auf die geleisteten Unterhaltsvorschüsse entgegengenommen hat. Zur Rückgewähr verpflichtet ist nach § 143 Abs. 1 Satz

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Zahlung in Kenntnis der eigenen Zahlungsunfähigkeit – und das fehlende Bewußtsein einer Gläubigerbenachteiligung

Erbringt ein Schuldner, der seine Zahlungsunfähigkeit kennt, eine Leistung in der berechtigten Annahme, dadurch eine Gegenleistung in sein Vermögen zu veranlassen, kann ihm eine gleichwohl eingetretene Gläubigerbenachteiligung nicht bewusst geworden sein, auch wenn die Voraussetzungen eines bargeschäftsähnlichen Leistungsaustauschs nicht gegeben sind. Anfechtbar nach § 133 Abs. 1 InsO in der

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Oberlandesgericht München

Gläubigerbenachteiligung durch Rückzahlung eines Gesellschafterdarlehens – und die Rückzahlung über die Muttergesellschaft

Die in der Rückzahlung eines Gesellschafterdarlehens liegende Gläubigerbenachteiligung wird nicht beseitigt, indem der Gesellschafter die empfangenen Darlehensmittel zwecks Erfüllung einer von ihm übernommenen Kommanditeinlagepflicht an die Muttergesellschaft der Schuldnerin weiterleitet, welche der Schuldnerin anschließend Gelder in gleicher Höhe auf der Grundlage einer von ihr übernommenen Verlustdeckungspflicht zur Verfügung stellt. In

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Insolvenzanfechtung wegen eines Scheinarbeitsverhältnises

Der anfechtende Insolvenzverwalter trägt für die Behauptung, ein Arbeitsvertrag sei zum Schein geschlossen worden, für den Scheincharakter des Geschäfts die primäre Beweislast. Anfechtbar ist gem. § 134 Abs. 1 InsO eine unentgeltliche Leistung des Schuldners, soweit sie nicht vier Jahre vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommen wurde. Unentgeltlich

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Vorsatzanfechtung – und der Sanierungsplan

Erste Voraussetzung einer Anfechtung nach § 133 Abs. 1 Satz 1 InsO in der Fassung vom 05.10.1994 (fortan nur: § 133 InsO) ist eine Rechtshandlung, welche der Schuldner in den letzten zehn Jahren vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag mit dem Vorsatz vorgenommen hat, seine

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Insolvenz

Insolvenzanfechtung – und die vollständig beglichenen Insolvenzforderungen

Die Anfechtung einer die Insolvenzgläubiger unmittelbar benachteiligenden Rechtshandlung wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Anfechtungsgegner nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens sämtliche Insolvenzforderungen, nicht aber die Masseverbindlichkeiten begleicht. Der Anfechtungsanspruch entstand mit der Eröffnung des (hier: Nachlass) Insolvenzverfahrens. Waren zu diesem Zeitpunkt sämtliche Anspruchsvoraussetzungen einschließlich der unmittelbar durch die Zuwendung bewirkten

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Insolvenzanfechtung – bei nur einem Insolvenzgläubiger

Eine Rechtshandlung kann auch dann die Insolvenzgläubiger benachteiligen, wenn nur ein einziger Insolvenzgläubiger vorhanden ist. Bei der Zuwendung der Versicherungsleistungen aus Lebensversicherungen handelt es sich um eine im Anfechtungszeitraum erbrachte unentgeltliche Leistung der Erblasserin im Sinne von § 134 Abs. 1 InsO, wenn nur ein widerrufliches Bezugsrecht eingeräumt war. Die

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Insolvenzanfechtung – und die Fruchtgewinnungskosten

Der Anfechtungsgegner kann mit seinem Anspruch auf Erstattung von Fruchtgewinnungskosten nur gegenüber dem Anspruch der Masse auf Herausgabe der vereinnahmten Mieten oder auf Wertersatz für diese Früchte aufrechnen, nicht aber gegenüber dem Wertersatzanspruch der Masse wegen einer unmöglich gewordenen Herausgabe der Immobilie. Hinsichtlich der Tätigkeiten und Aufwendungen des Anfechtungsgegners sind

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Münzen

Insolvenzanfechtung einer Lohnzahlung – und die Inkongruenz durch Forderungspfändung

Erfolgt eine Lohnzahlung erst in der Zwangsvollstreckung im Wege einer Forderungspfändung, so kann hierin eine die Insolvenzanfechtung rechtfertigende Gläubigerbenachteiligung liegen. Nach § 129 Abs. 1 InsO kann der Insolvenzverwalter nach Maßgabe der §§ 130 bis 146 InsO Rechtshandlungen anfechten, die vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommen worden sind und die

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Beitragsforderungen einer Sozialkasse – und ihre Verrechnung mit Erstattungsansprüchen

Mit der Vorsatzanfechtung der Verrechnung von Beitragsforderungen einer Sozialkasse mit Erstattungsansprüchen eines Arbeitgebers hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen: Anlass hierfür bot dem Bundesgerichtshof die Klage eines Insolvenzverwalters gegen die zur Durchführung der tarifvertraglichen Urlaubsregelung im Maler- und Lackiererhandwerk von den Tarifvertragsparteien gegründeten Sozialkasse. Auf der Grundlage des für

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Bundesfinanzhof (BFH)

Die vom Insolvenzverwalter angefochtene Steuerzahlung – und die Säumniszuschläge

Es entstehen keine Säumniszuschläge, wenn aufgrund einer Anfechtung des Insolvenzverwalters Steuern, die bis zum Ablauf des Fälligkeitstages vom Insolvenzschuldner gezahlt wurden, zurückgewährt werden. Es entstehen keine Säumniszuschläge gemäß § 240 AO für den Zeitraum zwischen der ursprünglichen Fälligkeit der Abgabenforderungen, die aufgrund der Anfechtung des Insolvenzverwalters zurückerstattet wurden, und dem

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Insolvenzanfechtung bei einer gezahlten Ausbildungsvergütung – und das Existenzminimum

Anlass, eine verfassungsrechtlich legitimierte Anfechtungssperre in Höhe des auf den Vergütungszeitraum entfallenden Existenzminimums zu erwägen, besteht für das Bundesarbeitsgericht nicht, wenn die Rückforderung im Wege der Insolvenzanfechtung gemäß § 131 Abs. 1 InsO deshalb erfolgt, weil die Vergütung unter dem Druck einer drohenden Zwangsvollstreckung gezahlt wurde. Das gilt auch dann,

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Die stille Beteiligung des GmbH-Gesellschafters – und die Insolvenz der Gesellschaft

Hat ein Gesellschafter zusätzlich zu seiner Beteiligung als Gesellschafter eine (typische) stille Beteiligung übernommen, stellt der Anspruch auf Rückgewähr der stillen Einlage eine einem Darlehen gleichgestellte Forderung dar. Die Frage, unter welchen Voraussetzungen die Rückzahlung einer Vermögenseinlage, mit der ein Gesellschafter sich zusätzlich zu seiner bestehenden Beteiligung am Haftkapital einer

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Erfolgreiche Insolvenzanfechtung – und die Vorsteuerabzugsberichtigung

Für die Berichtigung des Vorsteuerabzugs infolge erfolgreicher Insolvenzanfechtung ist unerheblich, ob der insolvenzrechtliche Rückgewähranspruch ein originär gesetzlicher Anspruch ist. Der Bundesfinanzhof ist insoweit nicht verpflichtet, nach § 11 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes zur Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung der obersten Gerichtshöfe des Bundes das Verfahren vor dem Gemeinsamen

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Ausbildungsvergütung – und die Insolvenzanfechtung

Zahlungen des Arbeitgebers an Arbeitnehmer und Auszubildende, die nicht in der geschuldeten Art erfolgen (inkongruente Deckung), können vom späteren Insolvenzverwalter gemäß § 131 Abs. 1 Nr. 1 InsO ohne weitere Voraussetzungen zur Masse zurückgefordert werden (Insolvenzanfechtung), wenn die Zahlungen nach dem Insolvenzantrag vorgenommen worden sind, der zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens

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Insolvenzeröffnung bei Solarworld

Nun ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen von Solarworld eröffnet worden. Wie das Amtsgericht Bonn am Dienstag mitgeteilt hat, ist über das Vermögen der „SolarWorld Aktiengesellschaft“, wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 1. August 2017 um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Das Unternehmen ist im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter

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Zahlung auf Steuerverbindlichkeiten – und die Insolvenzanfechtung

Auch Zahlungen auf Steuerverbindlichkeiten unterliegen der Insolvenzanfechtung gemäß §§ 129 ff. InsO. Der insolvenzrechtliche Rückgewähranspruch verdrängt grundsätzlich die außerhalb der Insolvenz geltenden Regelungen etwa im Steuer- oder Abgabenrecht. Eine Gläubigerbenachteiligung liegt vor, wenn die Rechtshandlung entweder die Schuldenmasse vermehrt oder die Aktivmasse verkürzt und dadurch den Zugriff auf das Vermögen

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Insolvenzanfechtung – und die Kenntnis von der Zahlungseinstellung

Die subjektiven Voraussetzungen der Vorsatzanfechtung hat der Tatrichter gemäß § 286 ZPO unter Würdigung aller maßgeblichen Umstände des Einzelfalls auf der Grundlage des Gesamtergebnisses der Verhandlung und einer etwaigen Beweisaufnahme zu prüfen. Ob ein bestimmter Gläubiger Kenntnis von der Zahlungseinstellung oder der (drohenden) Zahlungsunfähigkeit hat, hängt davon ab, welche konkreten

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Insolvenzanfechtung – und Schuldentilgung des Beschenkten

Setzt der Empfänger einer unentgeltlichen Zuwendung das erhaltene Geld zur Tilgung bestehender Verbindlichkeiten ein, kann er sich nur auf Entreicherung berufen, wenn er darlegt und beweist, dass und wofür er seine durch die Verwendung der unentgeltlichen Zuwendung zur Schuldtilgung freigewordenen Mittel anderweitig ausgegeben hat, er hierdurch keinen bleibenden Vorteil erlangt

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Insolvenzanfechtung – und die Kenntnis des beschenkten Finanzamtes

Sind dem Anfechtungsgegner Umstände bekannt, die mit auffallender Deutlichkeit dafür sprechen und deren Kenntnis auch einem Empfänger mit durchschnittlichem Erkenntnisvermögen ohne gründliche Überlegung die Annahme nahe legt, dass die Befriedigung der Gläubiger infolge der Freigiebigkeit verkürzt ist, muss er den Umständen nach wissen, dass die empfangene Leistung die Gläubiger benachteiligt.

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Oberlandesgericht München

Insolvenzanfechtung für ungünstige Geschäfte

Entrichtet der Schuldner den vereinbarten Kaufpreis für einen nach den tatsächlichen Gegebenheiten objektiv wertlosen GmbH-Geschäftsanteil an den Verkäufer, scheidet eine Anfechtung wegen einer unentgeltlichen Leistung aus, wenn beide Teile nach den objektiven Umständen von einem Austausch-Marktgeschäft ausgegangen und in gutem Glauben von der Werthaltigkeit des Kaufgegenstands überzeugt sind. Gemäß §

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Oberlandesgericht München

Spenden an eine Kirche – und die Insovlenzanfechtung

Spenden des Schuldners an eine Kirche sind nach § 134 InsO anfechtbar. Spenden sind unentgeltliche Leistungen. Freiwillige Spenden sind auch gegenüber Religionsgesellschaften in der Rechtsform von Körperschaften des öffentlichen Rechts anfechtbar, und zwar selbst dann, wenn die Religionsgesellschaft an sich befugt wäre, gleich hohe Beträge als Kirchensteuer einzuziehen. Die hiergegen

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