Gesundheitskarte

Der Insolvenzantrag von der Krankenkasse

Eine gesetzliche Krankenkasse muss für einen Insolvenzantrag stets auch die ihr obliegende sozialrechtliche Ermessensentscheidung treffen.

Mit dieser Begründung hat aktuell das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen eine Krankenkasse in einem Eilverfahren verpflichtet, ihren Insolvenzantrag gegen einen Steuerberater wegen des Ermessensfehlers zurücknehmen. Der selbständige

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Bundesfinanzhof (BFH)

Der Insolvenzantrag als Betriebsaufgabe?

Ein Eigenantrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens und der Information des Finanzamtes hierüber entspricht nicht der Abgabe einer Betriebsaufgabeerklärung. Gleiches gilt auch für die Information des Finanzamtes über die tatsächliche Eröffnung des Insolvenzverfahrens.

Die allgemeinen Voraussetzungen für die Annahme einer Betriebsaufgabe,

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Restschuldbefreiung und Gläubigerantrag

Hat ein Gläubigerantrag zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens geführt, kann der Schuldner auch dann keinen Eigenantrag verbunden mit dem Antrag auf Restschuldbefreiung mehr stellen, wenn der Eröffnungsbeschluss noch nicht rechtskräftig ist.

Der Antrag des Schuldners auf Insolvenzeröffnung ist in diesemFall unzulässig,

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Der Insolvenzantrag des Finanzamtes

Ermessensfehlgebrauch liegt nicht bereits deswegen vor, weil die Vollstreckungsrückstände noch nicht bestandskräftig sind, auch dann nicht, wenn es sich hierbei um Schätzungsbescheide handelt. Ein sehr zügig, d. h. bereits drei Monate nach Fälligkeit der Steuerschulden, gestellter Antrag Eröffnung des Insolvenzverfahrens

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Der nicht nachgebesserte Insolvenzantrag

Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist es für die Zulässigkeit eines Eröffnungsantrags (des Schuldners) erforderlich, aber auch genügend, dass er Tatsachen mitteilt, welche die wesentlichen Merkmale eines Eröffnungsgrundes erkennen lassen.

Bessert der Antragsteller auch nach einem konkreten Hinweis auf diesbezügliche Mängel

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Nachtragsverteilung und der neuerliche Insolvenzantrag

Die Anordnung einer Nachtragsverteilung in einem früheren Konkurs- oder Insolvenzverfahren wegen nachträglich ermittelter Gegenstände der Masse lässt das Rechtsschutzbedürfnis für einen Insolvenzantrag im Regelfall unberührt.

Ein Insolvenzeröffnungsantrag ist auch neben einem Nachtragsverteilungsverfahren zulässig, welches in einem früheren Konkurs-/Insolvenz-verfahren über dasselbe

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Oberlandesgericht München

Im zweiten Anlauf zur Restschuldbefreiung

Nach Ablauf der Sperrfrist von drei Jahren kann der Schuldner einen erneuten Insolvenz-, Stundungs- und Restschuldbefreiungsantrag auch dann stellen, wenn ihm in einem früheren Verfahren die Restschuldbefreiung wegen Vermögengensverschwendung im Schlusstermin versagt worden ist; die Rechtskraft der Versagungsentscheidung steht dem

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