Zahlungseinstellung

Der Schuldner hat die Zahlungen eingestellt, wenn er einen maßgeblichen Teil der fälligen Verbindlichkeiten nicht bezahlt. Diese Feststellung kann nicht nur durch eine Gegenüberstellung der beglichenen und der offenen Verbindlichkeiten, sondern auch mit Hilfe von Indiztatsachen getroffen werden.

Nach §

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Zahlungsunfähigkeit trotz harter Patronatserklärung

Eine an den Gläubiger gerichtete harte Patronatserklärung der Muttergesellschaft beseitigt weder die objektive Zahlungsunfähigkeit der Tochtergesellschaft noch die darauf bezogene Kenntnis des Gläubigers.

Herkömmlich wird zwischen der Erteilung von „weichen“ und „harten“ Patronatserklärungen unterschieden:

  • Weiche Patronatserklärungen, bei denen es
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Überschuldung bis 2013

Das Bundeskabinett hat einen Gesetzesentwurf verabschiedet, der aus terminlichen Gründen allerdings durch die Koalitionsfraktionen in den Deutschen Bundestag eingebracht werden soll. Der Entwurf sieht vor, eine ursprünglich bis 31.12.2010 befristete Änderung des Überschuldungsbegriffs in der Insolvenzordnung um drei Jahre zu

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