Finanzamt

Erstattungsbescheide des Finanzamtes – nach Insolvenzeröffnung

Steuerbescheide, mit denen eine positive Steuer festgesetzt wird, können ausnahmsweise auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens wirksam ergehen, wenn sich unter Berücksichtigung von Anrechnungsbeträgen insgesamt ein Erstattungsbetrag ergibt und auch keine Besteuerungsgrundlagen festgestellt werden, die die Höhe von Steuerforderungen beeinflussen, welche zur Tabelle anzumelden sind.  In dem hier vom Bundesfinanzhof entschiedenen

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Geldrechner

Anrechnung einer Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung – bei Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens

Voraussetzung für einen Anspruch auf Rückerstattung von Vorauszahlungen ist, dass die Jahressteuer niedriger ist als die Summe der -an das Finanzamt abgeführten- Vorauszahlungen.Zu diesen Vorauszahlungen gehört auch eine Sondervorauszahlung nach § 47 UStDV. Nach Festsetzung der Jahressteuer kommt die Erstattung einer solchen Sondervorauszahlung nach § 37 Abs. 2 Satz 2

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Agenda

Die Miete im Monat der Insolvenzeröffnung

Bei einem Mietvertrag über einen unbeweglichen Gegenstand ist in der Insolvenz des Mieters die Mietforderung für den Monat, in dem das Insolvenzverfahren eröffnet wird, in dem Umfang Masseverbindlichkeit, der dem ab der Verfahrenseröffnung verbleibenden Teil des Monats entspricht. In der Insolvenz des Mieters besteht ein Mietverhältnis über unbewegliche Gegenstände gemäß

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Air Berlin

Betriebsschließung – nach Anordnung der vorläufigen Eigenverwaltung

Bei vorläufiger Eigenverwaltung ist der Schuldner berechtigt, die Stilllegung des Unternehmens zu beschließen. Diesen Beschluss kann sich der später bestellte Insolvenzverwalter zu eigen machen, ohne selbst die Stilllegung zu beschließen. Nach § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG muss die Kündigung bedingt sein durch dringende betriebliche Erfordernisse, die einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers in

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Münzen

Umsatzsteuerfestsetzung – vor und nach der Insolvenzeröffnung

Eine Umsatzsteuererklärung steht nach § 168 Satz 1 und 2 AO einer Steuerfestsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung gleich. Im Regelfall kann bei Vorliegen einer Steuerfestsetzung für das Kalenderjahr das Finanzamt nicht mehr zum Erlass eines Umsatzsteuer-Vorauszahlungsbescheids für einen Voranmeldungszeitraum desselben Kalenderjahrs verpflichtet werden. Etwas anderes gilt allerdings, wenn diese Steuerfestsetzung

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Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach der EuInsVO – und die Beschwerde

Art. 5 Abs. 1 EuInsVO statuiert die Möglichkeit einer Anfechtung der Entscheidung, ein Hauptinsolvenzverfahren zu eröffnen. Sowohl der Schuldner als auch jeder Gläubiger kann mit einem Rechtsbehelf gegen die Eröffnungsentscheidung vorgehen und die Annahme der internationalen Zuständigkeit durch das eröffnende Gericht überprüfen lassen. In Mitgliedstaaten, deren Insolvenzrecht wie in Deutschland

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Bundesfinanzhof (BFH)

Das durch die Insolvenzeröffnung unterbrochene Einspruchsverfahren – und seine Aufnahme

Einspruchsverfahren werden in entsprechender Anwendung des § 240 ZPO durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Einspruchsführers unterbrochen. Die Regelungen über die Aufnahme eines Aktivprozesses gemäß § 85 InsO sind bezüglich der Aufnahme des Einspruchsverfahrens durch das Finanzamt nicht analog anwendbar. Mangels gesetzlicher Regelung in der Abgabenordnung kann

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Geschäftsmann

Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft – und der Beurteilungszeitpunkt für den Vermögensverfall

Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Widerrufs einer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs allein auf den Zeitpunkt des Abschlusses des behördlichen Widerrufsverfahrens, also auf den Erlass des Widerspruchsbescheids oder wenn das nach neuem Recht grundsätzlich vorgeschriebene Vorverfahren entbehrlich ist auf den Ausspruch der Widerrufsverfügung abzustellen; die

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Der Rechtsstreit gegen einen Duldungsbescheid des Finanzamtes – nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens geht die Anfechtungskompetenz aus §§ 4, 11 AnfG auf den Insolvenzverwalter über. Wenn der Rechtsstreit gegen den Duldungsbescheid des Finanzamt nicht mehr anhängig ist, kann der Insolvenzverwalter das Verfahren nicht mehr aufnehmen. Hat das Finanzgericht die Anfechtungsklage gegen den Duldungsbescheid als unbegründet abgewiesen, kommt die Erteilung

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Klage gegen einen Verlustfeststellungsbescheid – und die Insolvenzeröffnung

Das Klageverfahren gegen einen Verlustfeststellungsbescheid wird weder wegen Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Klägerin noch wegen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen ihrer Komplementärin gemäß § 155 FGO i.V.m. § 240 ZPO unterbrochen. Für den Gewinnfeststellungsbescheid ist entschieden, dass die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer

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Markenlöschung – und die Insolvenz des Antragstellers während des Löschungsverfahrens

Die Eröffnung eines inländischen oder anerkennungsfähigen ausländischen Insolvenzverfahrens über das Vermögen desjenigen, der beim Deutschen Patentund Markenamt die Löschung einer Marke wegen absoluter Schutzhindernisse beantragt, führt zur Unterbrechung des Verfahrens, wenn der Löschungsantragsteller und der Markeninhaber Wettbewerber sind. In diesem Fall besteht auch ohne anhängiges Verletzungsverfahren ein Bezug des Löschungsverfahrens

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Schweizer Konkursverfahren – und deutsche Verfahrensunterbrechung

Ein in der Schweiz eröffnetes Konkursverfahren beansprucht eine Unterbrechungswirkung für in Deutschland anhängige Verfahren. Die Unterbrechungswirkung nach § 352 Abs. 1 Satz 1 InsO tritt nur ein, wenn das ausländische Insolvenzverfahren anerkennungsfähig ist. Bei dem Konkursverfahren über das Vermögen einer in der Schweiz ansässigen Antragstellerin durch ein Schweizer Gericht handelt

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Insolvenzeröffnung – und der Streit um die Verfahrensunterbrechung

Ist die Unterbrechungswirkung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Partei zwischen den Prozessparteien streitig, ist hierüber durch Zwischenurteil gemäß § 303 ZPO zu entscheiden. Das kann mit Zustimmung der Parteien im schriftlichen Verfahren geschehen (§ 128 Abs. 2 Satz 1 ZPO). Da im markenrechtlichen Rechtsbeschwerdeverfahren das Rechtsbeschwerdegericht nicht

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Ersatzweise angeordnete Ordnungshaft – und das Insolvenzverfahren

Eine Vollstreckung von ersatzweise angeordneter Ordnungshaft ist durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners nicht gehindert. Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Betroffenen führt zu keiner Unterbrechung des gegen den Betroffenen gerichteten Vollstreckungsverfahrens: Die Parteien streiten hier nicht über eine Pflicht des Betroffenen zur Zahlung

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Schuldverschreibungen – und das laufende Insolvenzverfahren

Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners gefasste Beschlüsse der Gläubiger einer Schuldverschreibung können nur durch das Insolvenzgericht aufgehoben werden. Ein Optin, Beschluss über die Anwendung des Schuldverschreibungsgesetzes 2009 kann noch getroffen werden, nachdem ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners eröffnet wurde. [content_table] Kontrollbefugnis des Insolvenzgerichts[↑] Der

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Aufnahme eines Finanzgerichtsverfahrens durch den Insolvenzverwalter in der Revisionsinstanz – und die Säumniszuschläge

Gemäß § 115 Abs. 1 FGO richtet sich die Revision nur gegen das Urteil des Finanzgerichts. Infolge der geänderten Prozesssituation nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens und Aufnahme der Klage durch den Kläger war zwar grundsätzlich die Umstellung auf einen Feststellungsantrag zulässig und geboten, da sich der Rechtsstreit von einer Anfechtungsklage in

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Der Beschlussmängelrechtsstreit des insolventen GmbH-Gesellschafters

Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines GmbH-Gesellschafters führt regelmäßig zur Unterbrechung eines Beschlussmängelrechtsstreits des Gesellschafters. Dies gilt auch für den Fall, dass Beschlüsse zur Abberufung des (später insolventen) Gesellschafters als Geschäftsführers und zur Einziehung seines Geschäftsanteils angefochten werden. In einem solchen Fall ist der Rechtsstreit durch die Eröffnung

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Zusammenveranlagungsbescheid nach Insolvenzeröffnung – und die Einspruchsbefugnis der Insolvenzverwalterin

Fällt nach Insolvenzeröffnung erzieltes Arbeitseinkommen und ein insoweit in Betracht kommender Lohn- oder Einkommensteuererstattungsanspruch als Neuerwerb in die Insolvenzmasse, steht dem Insolvenzverwalter und im vereinfachten Insolvenzverfahren dem Treuhänder für den betreffenden Besteuerungszeitraum auch die Ausübung des Veranlagungswahlrechts nach § 26 Abs. 2 EStG als Verwaltungsrecht mit vermögensrechtlichem Bezug zu. Der

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Steuerhinterziehung durch Nichtabgabe der Steuererklärungen – und das eröffnete Insolvenzverfahren

Der Steuerpflichtige kann mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht mehr selber Einkommen- und Gewerbesteuererklärungen mehr abgeben. Er mag zwar verpflichtet sein, den Insolvenzverwalter bei der Abgabe zu unterstützen. Ein Verstoß gegen diese insolvenzrechtlich begründete Aufklärungs- und Mitwirkungspflicht erfüllt jedoch nicht den Tatbestand des § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO.

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Insolvenzeröffnung bei Solarworld

Nun ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen von Solarworld eröffnet worden. Wie das Amtsgericht Bonn am Dienstag mitgeteilt hat, ist über das Vermögen der „SolarWorld Aktiengesellschaft“, wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 1. August 2017 um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Das Unternehmen ist im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter

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Bundesfinanzhof (BFH)

Die mangels Masse abgelehnte Insolvenzeröffnung – und das laufende gerichtliche Verfahren

Zu einer für die Unterbrechung nach § 240 Satz 1 ZPO erforderlichen Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist es nicht gekommen, wenn die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wird. Am steuerrechtlichen Fortbestand der Gesellschaft hat sich weder durch die mit Beschluss des Amtsgerichts erfolgte Ablehnung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse,

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Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs – und die zwischenzeitliche Insolvenzeröffnung

Ein Verfahren auf Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs wird durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Partei nach § 240 ZPO unterbrochen, wenn es die Insolvenzmasse betrifft. Im Verfahren auf Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs ist ein Antrag auf Feststellung einer Forderung zur Insolvenztabelle unzulässig. [content_table] Verfahrensunterbrechung durch Insolvenzeröffnung und die Wiederaufnahme[↑]

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Die abgelehnte Aussetzung der Vollziehung – und kein Rechtsschutzbedürfnis nach Insolvenzeröffnung

Das Rechtsschutzbedürfnisses für die Beschwerde gegen eine abgelehnte Aussetzung der Vollziehung entfällt im Insolvenzfall. Das Gericht kann den Streitfall über die abgelehnte AdV trotz der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Antragstellerin abschließend entscheiden. Eine Unterbrechung des Verfahrens nach § 155 FGO i.V.m. § 240 Satz 1 ZPO ist

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Landgericht Bremen

Urteil trotz Insolvenzeröffnung

Mit der Insolvenzeröffnung ist das Verfahren unterbrochen worden und es durfte ein Urteil nicht mehr erlassen werden (§ 240 Satz 1 ZPO). Insoweit hätte hier auch das Urteil vom 29.09.2016 nicht erlassen werden dürfen, und zwar unabhängig davon, ob der „Erlass“ (vgl. § 318 ZPO) bereits mit der Übergabe an

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Wiederaufnahme des Verfahrens nach Insolvenzeröffnung – und die Freigabeerklärung des Insolvenzverwalters

Prozessgegner nach der Verfahrensaufnahme ist zunächst der Insolvenzverwalter. Nachdem dieser die Klageansprüche (hier: die möglichen Deckungsansprüche aus dem Haftpflichtversicherungsvertrag der Insolvenzschuldnerin gegen die Versicherungsgesellschaft) freigegeben hat, ist die Prozessführungsbefugnis an die Insolvenzschuldnerin zurückgefallen. Da im vorliegenden Fall die Freigabe unmittelbar nach Aufnahme des Verfahrens durch den Kläger erfolgt ist, konnte

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Bundesfinanzhof (BFH)

Der Streit ums Kindergeld – und die Insolvenz des Vaters

Ein finanzgerichtliches Verfahren über die Kindergeldberechtigung wird nicht gemäß § 155 FGO i.V.m. § 240 ZPO aufgrund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Klägers unterbrochen. Eine Unterbrechung setzt voraus, dass das Verfahren die Insolvenzmasse betrifft. Dies trifft beim hier vorliegenden Streit ums Kindergeld nicht zu: Das Kindergeld für

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Einkommensteuerfestsetzung trotz Insolvenzeröffnung

Das Feststellungsverfahren und nachfolgend das Einkommensteuerfestsetzungsverfahren werden nicht analog § 240 ZPO unterbrochen, sofern es sich bei der Einkommensteuer auf den Gewinnanteil nicht um eine Insolvenzforderung handelt. Bei einer Masseforderung muss dagegen weder das Klageverfahren nach § 74 FGO ausgesetz werden noch hat die Insolvenzeröffnung zu einer partiellen Unterbrechung des

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Bundesfinanzhof (BFH)

Gerichtsentscheidung in Unkenntnis der Insolvenzeröffnung

Ist ein finanzgerichtliches Verfahren nach § 155 FGO i.V.m. § 240 ZPO unterbrochen, weil über das Vermögen des Schuldners ein Insolvenzverfahren eröffnet worden ist, darf der Prozess bis zum Abschluss des Insolvenzverfahrens bzw. bis zur Aufnahme des Verfahrens durch den Insolvenzverwalter nicht weiter betrieben werden. Insbesondere darf auch kein Urteil

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Landgericht Bremen

Beschwer – und der Zeitpunkt ihrer Bewertung

Maßgebend für die Bewertung der Beschwer der Nichtzulassungsbeschwerde ist der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht. Deswegen ist es unerheblich, dass der Streitwert des Berufungsverfahrens bei Einlegung und Begründung der Berufung 110.000 € betragen hat, weil das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners erst danach eröffnet worden ist.

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Bundesfinanzhof (BFH)

Der Streit um die Gewinnverteilung in der doppelstöckigen Personengesellschaft – und die Insolvenz der Kommanditistin

Das Klageverfahren betreffend die Feststellung des Anteils der Kommandit-Obergesellschaft an dem nach § 35 Abs. 2 Satz 1 EStG festgestellten Betrag des Gewerbesteuermessbetrags einer Kommandit-Untergesellschaft wird durch die Insolvenz der (klagenden) Obergesellschaft nicht unterbrochen. Denn diese Streitfrage betrifft nicht die Insolvenzmasse i.S. von § 155 FGO i.V.m. § 240 Satz

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Zug-um-Zug-Forderung in der Insolvenz – und die Aufnahme des Klageverfahrens

Die Aufnahme des Verfahrens ist nicht deshalb unwirksam, weil die streitgegenständlichen Zugum-Zug-Forderungen vom Gläubiger nicht wirksam zur Insolvenztabelle angemeldet worden sind. Insolvenzgläubiger können ihre Forderungen gegen den Schuldner nur nach den Vorschriften über das Insolvenzverfahren verfolgen (§ 87 InsO); dies geschieht durch Anmeldung der Forderungen zur Tabelle. Zugum-Zug-Forderungen können als

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Die insolvente GbR – und der Haftungsprozess gegen den Gesellschafter

Der von einem Gesellschaftsgläubiger gegen die persönlich haftenden Gesellschafter eingeleitete Rechtsstreit wird kraft Gesetzes durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft unterbrochen. Wenn der Rechtsstreit zwischen Gesellschaftsgläubiger und Gesellschafter im laufenden Insolvenzverfahren nicht durch den Insolvenzverwalter aufgenommen wird und der Gesellschafter kein Versäumnisurteil gegen den Insolvenzverwalter erwirkt

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Insolvenzeröffnung während des Unterhaltsprozesses

Die bis zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstandenen Unterhaltsforderungen sind Insolvenzforderungen und nehmen nach § 38 InsO am Insolvenzverfahren teil; sie können nicht mehr gesondert gerichtlich geltend gemacht werden. Zu den Insolvenzforderungen gehört auch der Unterhaltsanspruch für den Monat, in dem das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Unterhaltsansprüche, die nach Eröffnung

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Oberlandesgericht München

Insolvenzeröffnung auf Gläubigerantrag – und die Verfahrenskostenstundung

Wird ein Insolvenzverfahren auf einen Gläubigerantrag eröffnet, kann der Schuldner rückwirkend die Stundung der im Eröffnungsverfahren angefallenen Verfahrenskosten beantragen, wenn er durch das Insolvenzgericht nicht rechtzeitig über die Notwendigkeit eines Eigenantrags verbunden mit einem Antrag auf Restschuldbefreiung belehrt worden ist. Nach § 63 Abs. 2 InsO gebührt dem Insolvenzverwalter für

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