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Feststellung von Forderungen zur Insolvenztabelle – und die Prozessstandschaft des Insolvenzverwalters der Tochtergesellschaft

Die Regelung des § 93 InsO, die eine gesetzliche Prozessstandschaft des Insolvenzverwalters für die Geltendmachung der persönlichen Haftung gegen die Gesellschafter einer rechtsfähigen Personengesellschaft oder einer Kommanditgesellschaft auf Aktien anordnet, ist entsprechend auf etwaige Ansprüche der Gläubiger einer abhängigen Gesellschaft

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Insolvenz

Insolvenzanfechtung – und die vollständig beglichenen Insolvenzforderungen

Die Anfechtung einer die Insolvenzgläubiger unmittelbar benachteiligenden Rechtshandlung wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Anfechtungsgegner nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens sämtliche Insolvenzforderungen, nicht aber die Masseverbindlichkeiten begleicht.

Der Anfechtungsanspruch entstand mit der Eröffnung des (hier: Nachlass) Insolvenzverfahrens. Waren zu diesem

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Oberlandesgericht München

Insolvenzforderung oder Neuforderung?

Insolvenzgläubiger sind persönliche Gläubiger, die einen zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründeten Vermögensanspruch gegen den Insolvenzschuldner haben.

Der anspruchsbegründende Tatbestand muss vor Eröffnung bereits abgeschlossen sein.

Künftig entstehende Ansprüche fallen nicht unter § 38 InsO.

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 13.

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Einkommensteuerschulden – Insolvenzforderung oder Masseverbindlichkeit

Die Zuordnung der aus Gewinnanteilen an einer Mitunternehmerschaft resultierenden Einkommensteuerschuld zu den insolvenzrechtlichen Forderungskategorien (Insolvenzforderung, Masseverbindlichkeit, insolvenzfreies Vermögen) betrifft die Einkommensteuerfestsetzung; hierüber ist deshalb nicht im Gewinnfeststellungsverfahren zu entscheiden.

Insoweit ist unerheblich, ob der Insolvenzverwalter die dem Insolvenzschuldner zugerechneten Gewinnanteile

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Die Ausschlussfrist im Insolvenzplan

Eine Klausel in einem Insolvenzplan, die vorsieht, dass Gläubiger, die ihre Forderung angemeldet, aber nach Bestreiten innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Monat nach Bestandskraft des den Insolvenzplan bestätigenden Beschlusses des Amtsgerichts nicht im Klagewege weiterverfolgt haben, bei der Verteilung analog

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