Die Wohnungseigentümergemeinschaft, ihr Hausmeister – und die Insolvenzgeldumlage

Wohnungseigentümergemeinschaften müssen für von ihnen im Rahmen der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums Beschäftigte keine Insolvenzgeld-Umlage zahlen.

Wohnungseigentumsgemeinschaften können zur Zahlung einer Insolvenzgeld-Umlage für die von ihnen zur ordnungsmäßigen Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums Beschäftigten (Hausmeister, Reinigungskräfte, usw.) nicht herangezogen

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Firmenbestattung und Insolvenzgeld

Gemäß § 183 Abs. 1 Satz 1 SGB III haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Anspruch auf Insolvenzgeld, wenn sie im Inland beschäftigt waren und für die einem Insolvenzereignis vorausgehenden drei Monate des Arbeitsverhältnisses noch Ansprüche auf Arbeitsentgelt haben. Insolvenzereignisse sind die

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Insolvenzgeld für die zweite Insolvenz

Die Insolvenzgeldvorschriften des SGB III sind europarechtskonform dahingehend auszulegen, dass ein zweites formelles Insolvenzereignis nach förmlichem Abschluss einer Insolvenzplanüberwachung zur Begründung des Insolvenzgeldanspruchs genügt.

Anspruch auf Insolvenzgeld haben gemäß § 183 SGB III in der hier maßgeblichen, bis zum 31.03.2012

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Kein Insolvenzgeld für Reparaturkosten

Streckt ein Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber die Reparaturkosten für den Dienstwagen vor, kann er im Fall der Insolvenz keine Erstattung der Kosten im Rahmen des Insolvenzgelds verlangen.

In einem jetzt vom Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen entschiedenen Rechtsstreit klagte ein Arbeitnehmer, der seinen Dienstwagen

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Insolvenzgeld-Umlage vor dem BVerfG

Eine Verfassungsbeschwerde gegen die Heranziehung zur Insolvenzgeld-Umlage blieb jetzt vor dem Bundesverfassungsgericht erfolglos.

Die Beschwerdeführerin, ein Reiseunternehmen, wendet sich gegen die Heranziehung zur Insolvenzgeld-Umlage nach dem bis zum 31. Dezember 2008 geltenden Recht. Mit der Verfassungsbeschwerde rügt sie, dass das

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Höheres Insolvenzgeld trotz Lohnverzichts

Eine tarifliche Lohnverzichtsvereinbarung kann bei drohender Insolvenz des Arbeitgebers mit der Wirkung gekündigt werden, dass die bis dahin durch den Verzicht aufgelaufenen Lohnbestand­teile für die Berechnung des Insolvenzgeldes von Bedeutung sein können. Das gilt aber nur insoweit, als die Lohnbestandteile

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