Zahlungsunfähigkeit – und die anderweitige Mittelverwendung

Zahlungsunfähigkeit ist gegeben, wenn der Schuldner durch den Verkauf von Vermögensgegenständen die erforderliche Liquidität schaffen könnte, hierzu aber nicht bereit ist. Setzt der Schuldner vorhandene Geldmittel nicht zur Tilgung seiner Verbindlichkeiten, sondern für andere Zwecke ein, liegt ebenfalls eine Zahlungsunfähigkeit vor, weil sich der Schuldner durch diese Ausgaben der Mittel

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Oberlandesgericht München

Ratenzahlungsvereinbarung mit dem Inkassounternehmen – als Eingeständnis der Zahlungsunfähigkeit

Die Bitte des Schuldners um Abschluss einer Ratenzahlungsvereinbarung entspricht nicht den Gepflogenheiten des Geschäftsverkehrs, wenn sie nach mehrmaligen fruchtlosen Mahnungen und nicht eingehaltenen Zahlungszusagen gegenüber einem von dem Gläubiger mit dem Forderungseinzug betrauten Inkassounternehmen geäußert wird. In einem solchen Fall handelt es sich nicht um eine Ratenzahlungsvereinbarung, die sich im

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Oberlandesgericht München

Verspätet gezahlte Sozialversicherungsbeiträge – und ihre Insolvenzanfechtung

Werden Sozialversicherungsbeiträge mehrere Monate verspätet abgeführt, kann daraus auf eine Zahlungseinstellung des Schuldners und einen Benachteiligungsvorsatz geschlossen werden. Die bewirkten Überweisungen stellen Rechtshandlungen der Schuldnerin dar. Auch soweit der Schuldner – wie hier – zur Abwendung einer ihm angedrohten, demnächst zu erwartenden Vollstreckung leistet, ist eine anfechtbare Rechtshandlung gegeben. Er

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Zahlungseinstellung – und die Nachfrage wegen einer Ratenzahlung

Die Bitte des Schuldners auf Abschluss einer Ratenzahlungsvereinbarung ist, wenn sie sich im Rahmen der Gepflogenheiten des Geschäftsverkehrs hält, als solche kein Indiz für eine Zahlungseinstellung oder Zahlungsunfähigkeit des Schuldners. Die Bitte um eine Ratenzahlungsvereinbarung kann auf den verschiedensten Gründen beruhen, die mit einer Zahlungseinstellung nichts zu tun haben, etwa

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Oberlandesgericht München

Insolvenzanfechtung – Zahlungsunfähigkeit und Liquiditätsbilanz

Soll der Nachweis der Zahlungsunfähigkeit anhand einer Liquiditätsbilanz geführt werden, weil die Ableitung aus einer regelmäßig einfacher festzustellenden Zahlungseinstellung nicht in Betracht kommt, bedarf es eigenständiger insolvenzrechtlicher Feststellungen. Die insolvenzrechtliche Liquiditätsbilanz ist in aller Regel nicht mit einer Handelsbilanz gleichzusetzen. Allein die Handelsbilanz ist nicht einmal geeignet, eine Überschuldung darzutun.

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Oberlandesgericht München

Qualifizierte Rangrücktrittsvereinbarung – und die trotzdem erfolgte Zahlung

Eine qualifizierte Rangrücktrittsvereinbarung stellt einen Schuld- oder Schuldänderungsvertrag dar, nach dessen Inhalt die Forderung des Gläubigers nicht mehr passiviert wird und nur im Falle eines die Verbindlichkeiten übersteigenden Aktivvermögens befriedigt werden darf. Als Vertrag zugunsten der Gläubigergesamtheit kann die Vereinbarung ab Eintritt der Insolvenzreife nicht durch eine Abrede des Schuldners

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Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen – und die vermutete Zahlungseinstellung

Allein aus der Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen kann nicht erst dann auf eine Zahlungseinstellung geschlossen werden, wenn der Beitragsrückstand mindestens sechs Monate beträgt. Ausreichend kann demgegenüber schon ein mehrmonatiger Beitragsrückstand sein. Ein Zahlungsrückstand von zwei bis drei Monaten allein kann jedoch nicht als ausreichend angesehen werden. Bundesgerichtshof, Beschluss vom 5. Februar

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Kundenzahlungen auf das Privatkonto in der Unternehmenskrise

Unternehmensbezogene Forderungen, die im Wege der Globalzession einem Kreditinstitut zur Sicherung abgetreten worden sind, fallen in die Insolvenzmasse; mithin sind sie auch taugliche Tatobjekte eines Bankrotts. Ein Geschäftsherr hat in der Unternehmenskrise zu verhindern, dass seine Angestellten, auch mitarbeitenden Familienangehörige, betriebsbezogene Forderungen auf Privatkonten einziehen. Tut er dies nicht, kann

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Oberlandesgericht München

Restschuldbefreiung – und das noch laufende Insolvenzverfahren

Das Insolvenzverfahren kann nicht wegen Wegfall des Eröffnungsgrundes eingestellt werden, wenn nach Ende der Laufzeit der Abtretungserklärung bei noch laufendem Insolvenzverfahren Restschuldbefreiung erteilt wird und dadurch die Insolvenzforderungen, die zur Eröffnung des Verfahrens geführt haben, zu unvollkommenen Verbindlichkeiten geworden sind. Ist dem Schuldner nach Ende der Laufzeit der Abtretungserklärung Restschuldbefreiung

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Glaubhaftmachung und Gegenglaubhaftmachung beim Insolvenzantrag

Die Frage, ob ein Insolvenzantragsteller, dessen Forderung im Insolvenzeröffnungsverfahren beglichen wird, das Vorliegen eines Eröffnungsgrundes auch dann glaubhaft machen muss, wenn er seinen Antrag weiterverfolgen will, weil in einem Zeitraum von zwei Jahren vor der Antragstellung bereits ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners anhängig war

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