Die in einem Insolvenzplan vorgesehene (treuhänderische) Abtretung von Forderungen der Masse an einen Sachwalter oder dessen Berufsausübungsgesellschaft zum Zwecke der Beitreibung ist auch dann wirksam, wenn die entgeltliche Beauftragung des Sachwalters oder seiner Berufsausübungsgesellschaft mit der Beitreibung der Forderungen gegen
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