Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg

Insolvenzplan – und die zweifelhafte Bonität des Drittelmittelgebers

Urkunden, welche die Bonität eines Drittmittelgebers belegen, gehören nicht zu den Anlagen, welche dem Insolvenzplan notwendig beizufügen sind. Ein verfahrensbeendender Insolvenzplan hat jedoch offensichtlich keine Aussicht auf Bestätigung durch das Gericht, wenn von Dritten versprochene Leistungen für die Befriedigung der Masseverbindlichkeiten, insbesondere der Verfahrenskosten, erforderlich sind und nicht gewährleistet ist,

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Taschenrechner

Der arbeitende Insolvenzschuldner – und die Aufteilung der Einkommensteuer

Während eines laufenden Insolvenzverfahrens sind die Einkommensteuer und der Solidaritätszuschlag für alle dem Insolvenzschuldner im Veranlagungszeitraum nach materiellem Steuerrecht zuzuordnenden Einkünfte einheitlich zu ermitteln und zwischen dem Insolvenzschuldner, der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erzielte, und dem Insolvenzverwalter als Vertreter der Insolvenzmasse im Verhältnis der Einkünfte i.S. des § 2 Abs.

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Geld

Vorzeitige Restschuldbefreiung – und die Haftung des Treuhänders

Wird dem Schuldner rechtskräftig vorzeitige Restschuldbefreiung erteilt, steht das Vermögen, das der Schuldner nach Eintritt der tatbestandlichen Voraussetzungen für die vorzeitige Restschuldbefreiung erwirbt, ihm auch dann zu, wenn das Insolvenzverfahren vor Erteilung der Restschuldbefreiung aufgehoben worden ist; diesen Neuerwerb hat der Treuhänder bis zur Entscheidung des Gerichts über den Antrag

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Bücherregal

Der Wegzug in ein anderes EU-Land – und die Zuständigkeit des deutschen Insolvenzgerichts

Die deutschen Gerichte bleiben für die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zuständig, wenn der Eröffnungsantrag bei einem örtlich unzuständigen Insolvenzgericht gestellt worden ist und der Schuldner nach Antragstellung, aber vor der Verweisung an das örtlich zuständige Insolvenzgericht den Mittelpunkt seiner hauptsächlichen Interessen in das Gebiet eines anderen Mitgliedstaats verlegt.

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Kalender

Masseunzulänglichkeit – und die Versagung der Restschuldbefreiung

Ein Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung kann bei angezeigter Masseunzulänglichkeit bis zur Einstellung des Insolvenzverfahrens gestellt werden, auch wenn eine abschließende Gläubigerversammlung durchgeführt worden ist. Dies entschied der Bundesgerichtshof in einem Fall, auf den die Vorschriften der Insolvenzordnung in der seit dem 1.07.2014 geltenden Fassung Anwendung finden (vgl. Art. 103h

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Amtsgericht Cuxhaven

Aufhebung der vorläufigen Eigenverwaltung – und kein Rechtsmittel

Die Aufhebung der vorläufigen Eigenverwaltung durch Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters auf Antrag des vorläufigen Gläubigerausschusses ist nicht anfechtbar. Auf den Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung sowie auf Anordnung der vorläufigen Eigenverwaltung ordnete das Insolvenzgericht die vorläufige Eigenverwaltung unter Bestellung eines vorläufigen Sachwalters an und setzte einen

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Bundesarbeitsgericht

Disposition über die Arbeitskraft in der Verbraucherinsolvenz

In der Verbraucherinsolvenz fällt die Arbeitskraft des Arbeitnehmers als Insolvenzschuldner nicht in die Insolvenzmasse, so dass er weiterhin über das Arbeitsverhältnis als solches disponieren und so dessen Inhalt ändern kann. Über künftige Entgeltansprüche aus dem unverändert gebliebenen Arbeitsverhältnis darf er jedoch nicht zum Nachteil der Masse verfügen. Nach Eröffnung eines

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Nachtragsverteilung etwaiger Steuererstattungsansprüche – und die Rückforderung von Erstattungszinsen

Die Festsetzung der Erstattungszinsen gegenüber der Treuhänderin nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens ist unwirksam, wenn das Insolvenzgericht die Nachtragsverteilung nur hinsichtlich „etwaiger Steuererstattungsansprüche“ angeordnet hat. Weder bei der Festsetzung von Erstattungszinsen gemäß § 233a AO noch bei deren Zahlung handelt es sich um einen Steuererstattungsanspruch, der von der durch das Amtsgericht

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Geldrechner

Die Überwachung des Insolvenzplans durch den Gläubigerausschuss – und die Vergütungsvereinbarung

Die Vergütung der Mitglieder eines mit der Überwachung der Planerfüllung betrauten Gläubigerausschusses kann Gegenstand einer nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens geschlossenen Vereinbarung zwischen dem Schuldner und den Ausschussmitgliedern sein. Im gestaltenden Teil des Insolvenzplans kann vorgesehen werden, dass die Erfüllung des Plans überwacht wird (§ 260 Abs. 1 InsO). Die Überwachung

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Nachtragsverteilung nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens – und das finanzgerichtliche Verfahren

Ordnet das Insolvenzgericht nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens Nachtragsverteilung durch den früheren Insolvenzverwalter an, tritt für den im Beschluss genannten Gegenstand der Nachtragsverteilung wieder Insolvenzbeschlag ein mit der Folge, dass insoweit die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis beim früheren Insolvenzverwalter liegt. Die durch die Aufhebung des Insolvenzverfahrens eingetretene Unterbrechung eines finanzgerichtlichen Verfahrens wird

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Außengastronomie

Vorausabtretung der Insolvenzverwaltervergütung einer angestellten Rechtsanwältin

Eine vertragliche Abrede über die Vorausabtretung der Insolvenzverwaltervergütung angestellter Rechtsanwälte an ihre Arbeitgeberkanzlei ist mit den Grundsätzen der Insolvenzverwaltervergütung und der persönlichen Stellung des Insolvenzverwalters vereinbar.  In dem hier vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Streitfall schloss die klagende Rechtsanwaltskanzlei mit der bei ihr angestellten Rechtsanwältin folgende Änderungsvereinbarung zum Arbeitsvertrag: „Die Rechtsanwältin ist

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Justizzentrum Bückeburg

Die von der Gläubigerversammlung abgelehnte Beschlussfassung – und der Beschlussaufhebungsantrag

Ein Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag auf Beschlussaufhebung ist in der Regel nicht gegeben, wenn die Gläubigerversammlung eine Beschlussfassung mehrheitlich abgelehnt hat. Dies entschied der Bundesgerichtshof in einem Nachlassinsolvenzverfahren, in dem Forderungen in Höhe von gut 230.000 € zur Insolvenztabelle festgestellt waren, wovon etwa 150.000 € auf das Finanzamt entfallen. Im

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Courthouse

Vergütung eines Sonderinsolvenzverwalters – und der Gegenstandswert

Soweit für die Vergütung eines Sonderinsolvenzverwalters, dessen Auftrag auf die Prüfung einer angemeldeten Forderung beschränkt ist, die Bestimmungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes heranzuziehen sind, ist der Gegenstandswert für die Geschäftsgebühr nach billigem Ermessen zu bestimmen. Er entspricht in der Regel der Befriedigungsquote, die für die geprüfte Forderung im Zeitpunkt der ersten Prüftätigkeit

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Aufrechnung nach Rückkehr von der Masseunzulänglichkeit ins reguläre Insolvenzverfahren

Nach Rückkehr ins reguläre Insolvenzverfahren sind die während der Masseunzulänglichkeit geltenden Aufrechnungsverbote nicht mehr anzuwenden. Nach Anzeige der wiedererlangten Zulänglichkeit der Masse durch den Insolvenzverwalter konnte das Finanzamt in dem hier vom Bundesfinanzhof entschiedenen Streitfall daher gemäß § 226 Abs. 1 AO i.V.m. § 389 BGB mit den während der

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Bundesfinanzhof (BFH)

Das durch die Insolvenzeröffnung unterbrochene Einspruchsverfahren – und seine Aufnahme

Einspruchsverfahren werden in entsprechender Anwendung des § 240 ZPO durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Einspruchsführers unterbrochen. Die Regelungen über die Aufnahme eines Aktivprozesses gemäß § 85 InsO sind bezüglich der Aufnahme des Einspruchsverfahrens durch das Finanzamt nicht analog anwendbar. Mangels gesetzlicher Regelung in der Abgabenordnung kann

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Finanzamt

Erhöhung des unpfändbaren Betrages – zur Steuerzahlung

Die Entstehung einer Steuerschuld, welche der Schuldner begleichen möchte, ist in der Regel kein ausreichender Grund für die Erhöhung des unpfändbaren Betrages. Dies entschied jetzt der Bundesgerichtshof für einen Fall, in dem noch die Vorschriften der Insolvenzordnung in der bis zum 30.06.2014 geltenden Fassung anzuwenden waren (Art. 103h EGInsO). Am

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Der Rechtsstreit gegen einen Duldungsbescheid des Finanzamtes – nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens geht die Anfechtungskompetenz aus §§ 4, 11 AnfG auf den Insolvenzverwalter über. Wenn der Rechtsstreit gegen den Duldungsbescheid des Finanzamt nicht mehr anhängig ist, kann der Insolvenzverwalter das Verfahren nicht mehr aufnehmen. Hat das Finanzgericht die Anfechtungsklage gegen den Duldungsbescheid als unbegründet abgewiesen, kommt die Erteilung

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Bücherschrank

Die Rechtsbeschwerde im Insolvenzverfahrem

Gemäß § 4 InsO, § 574 Abs. 1 Satz 1 ZPO ist gegen einen Beschluss die Rechtsbeschwerde statthaft, wenn dies im Gesetz ausdrücklich bestimmt ist oder wenn sie in dem Beschluss zugelassen worden ist. Die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde ist im Gegensatz zu den Regelungen der Revision (§ 544 ZPO) nicht

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Das vorzeitig eingestellte Insolvenzverfahren – und die Vergütung des Insolvenzverwalters

Wird das Insolvenzverfahren durch Einstellung vorzeitig beendet, ist in die Berechnungsgrundlage für die Vergütung des Verwalters auch ein Anfechtungsanspruch einzubeziehen, soweit dessen Einziehung zur Befriedigung der Insolvenzund Massegläubiger erforderlich ist. Maßgeblich für die Bemessung der Vergütung sind die Regelungen der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung in der ab 1.07.2014 geltenden Fassung, weil das

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Insolvenz

Insolvenzantrag – und der (Schein-)Wohnsitz in London

Nach Art. 3 Abs. 1 Satz 1 EuInsVO sind für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens die Gerichte des Mitgliedsstaats zuständig, in dessen Gebiet der Schuldner den Mittelpunkt seiner hauptsächlichen Interessen hat. In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall fand dabei gemäß Art. 84 der am 26.06.2005 in Kraft getretenen revidierten Fassung

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Steuerhinterziehung durch Nichtabgabe der Steuererklärungen – und das eröffnete Insolvenzverfahren

Der Steuerpflichtige kann mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht mehr selber Einkommen- und Gewerbesteuererklärungen mehr abgeben. Er mag zwar verpflichtet sein, den Insolvenzverwalter bei der Abgabe zu unterstützen. Ein Verstoß gegen diese insolvenzrechtlich begründete Aufklärungs- und Mitwirkungspflicht erfüllt jedoch nicht den Tatbestand des § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO.

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Oberlandesgericht München

Prozesskostenhilfe für den Insolvenzverwalter – und die zumutbaren Gläubigervorschüsse

Die wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Bewilligung der Prozesskostenhilfe für einen Insolvenzverwalter sind nicht dargetan, wenn der Insolvenzverwalter zwar behauptet, dass die Kosten der beabsichtigten Prozessführung aus der Masse nicht gedeckt werden können, er aber nicht darlegt, dass den wirtschaftlich beteiligten Gläubigern eine Prozessfinanzierung nicht zumutbar ist. Der Insolvenzverwalter hat die

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Nachtragsverteilung etwaiger Steuererstattungsansprüche

Das Finanzamt kann bei Steuererstattungsansprüchen nicht gegenüber dem Insolvenzschuldner mit befreiender Wirkung leisten, wenn dessen Einkommensteuererstattungsanspruch der Nachtragsverteilung (§ 203 Abs. 1 InsO) unterliegt. In dem hier vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall wurde mit Beschluss des Amtsgerichts am 1.07.2008 das Verbraucherinsolvenzverfahren über das Vermögen des Insolvenzschuldners eröffnet. Im Jahr 2010 kündigte

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Nachlassinsolvenzverfahren – und die Vergütung des „isolierten“ Sachverständigen

Die Vergütung des „isolierten“ Sachverständigen beträgt gem. § 9 Abs. 1 JVEG 115 €/Stunde auch bei eingestellten Geschäftsbetrieb im Nachlassinsolvenzverfahren. Die Vergütung ist gemäß § 4 Abs. 1 S. 1 JVEG durch gerichtlichen Beschluss festzusetzen. Das AG Göttingen hat den Stundensatz des „isolierten“ Sachverständigen auf 115 €/Stunde festgesetzt nebst Nichtabhilfebeschluss

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Rechtsbeschwerde im Insolvenzverfahren

Eine Rechtsbeschwerde ist im Verfahren nach der Insolvenzordnung nur statthaft, wenn sie das Beschwerdegericht in dem Beschluss zugelassen hat (§ 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO; BGH, Beschluss vom 20.12 2011 – IX ZB 294/11, WM 2012, 276 Rn. 4). Die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde ist nicht anfechtbar. Bundesgerichtshof,

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Prozesskostenhilfe für den Insolvenzverwalter – und die Zumutbarkeit von Gläubigervorschüssen

Wirtschaftliche Voraussetzung für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für einen Insolvenzverwalter ist nicht nur, dass die Kosten der beabsichtigten Prozessführung aus der Masse nicht gedeckt werden können. Der Insolvenzverwalter muss auch darlegen, dass den wirtschaftlich beteiligten Gläubigern eine Prozessfinanzierung nicht zumutbar ist. Der Insolvenzverwalter hat die Voraussetzungen für die Bewilligung darzulegen

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Widerruf der Restschuldbefreiung – bereits während des andauernden Insolvenzverfahrens

Ein Widerruf der Restschuldbefreiung kann auch dann nicht auf Pflichtwidrigkeiten aus der Zeit vor der Restschuldbefreiung gestützt werden, wenn das Insolvenzverfahren noch andauert. Die im laufenden Insolvenzverfahren erteilte Restschuldbefreiung kann widerrufen werden, wenn der Schuldner nach Erteilung der Restschuldbefreiung seine Auskunfts- und Mitwirkungspflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt; dies gilt

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Restschuldbefreiung – und der Streit um die Antragsrücknahme

In der Insolvenzordnung ist nicht ausdrücklich geregelt, ob der Schuldner seinen Antrag auf Restschuldbefreiung zurücknehmen kann und in welchem Verfahren gegebenenfalls über die Zulässigkeit und Wirksamkeit der Rücknahme zu entscheiden ist. Dies schließt nach in Rechtsprechung und Schrifttum einhellig vertretener Meinung die Rücknahme des Antrags eines Gläubigers auf Versagung der

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Der zweite Gläubigerantrag – und der gerichtliche Hinweis auf die Restschuldbefreiung

Der Hinweis auf die Möglichkeit der Erlangung einer Restschuldbefreiung nach einem Gläubigerantrag ist entbehrlich, wenn der Schuldner bereits anlässlich eines noch anhängigen Insolvenzeröffnungsantrages eines anderen Gläubigers ordnungsgemäß belehrt worden ist, sofern dem Schuldner im weiteren Antragsverfahren eine ausreichende Frist verbleibt, die zur Erreichung der Restschuldbefreiung erforderlichen Anträge zu stellen. Dem

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Die rechtswidrige Überleitung des Verbraucherinsolvenz- ins Regelinsolvenzverfahren – und die Verwalterbestellung

Wird ein Verbraucherinsolvenzverfahren in ein Regelinsolvenzverfahren übergeleitet und sodann durch eine rechtsbeständige Entscheidung ein Insolvenzverwalter eingesetzt, ist dessen Bestellung nicht deshalb als wirkungslos zu erachten, weil sich die Überleitung nachfolgend als rechtswidrig erweist und nur ein Verbraucherinsolvenzverfahren gegeben war. In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall wurde über das Vermögen

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Der Streit um die Zugehörigkeit zur Insolvenzmasse

Der Streit zwischen Schuldner und Verwalter über die Zugehörigkeit einer Forderung zur Masse ist vor dem Prozessgericht und nicht vor dem Insolvenzgericht auszutragen. Soweit das Insolvenzgericht fehlerhaft über den Antrag der Schuldnerin entschieden hat, sieht § 6 Abs. 1 Satz 1 InsO für beide Seiten kein Rechtsmittel vor. Hat das

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Oberlandesgericht München

Die verheimlichte Vorberatung des Insolvenzschuldners

Wenn ein Insolvenzverwalter bei seiner Ernennung eine Vorberatung des Schuldners verheimlicht und den Schuldner veranlasst, hierüber im Insolvenzantrag die Unwahrheit zu sagen, ist dies ein schwerwiegendes Fehlverhalten, welches das Vertrauen des Insolvenzrichters in die Integrität des Insolvenzverwalters nachhaltig zerstören kann. Für das Vorauswahlverfahren steht die Ausfüllung des unbestimmten Rechtsbegriffs der

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Beidseits noch nicht erfüllte Verträge – Wahlrecht des Insolvenzverwalters und die Neuverbindlichkeiten

Lehnt der Insolvenzverwalter die Erfüllung eines beidseits zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung noch nicht (vollständig) erfüllten gegenseitigen Vertrages ab, obwohl der andere Teil nach Insolvenzeröffnung noch weitere Leistungen erbracht hat, entstehen hierdurch keine Neuverbindlichkeiten des Schuldners. Neugläubiger können auch während des laufenden Insolvenzverfahrens ihre nach Verfahrenseröffnung entstandenen Forderungen gegen den Schuldner

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Oberlandesgericht München

Insolvenzplan – und der Anfechtungsprozess des Insolvenzverwalters

Führt der Insolvenzverwalter oder der Sachwalter im Insolvenzverfahren mit Eigenverwaltung des Schuldners aufgrund einer Ermächtigung im Insolvenzplan einen Anfechtungsprozess fort, bleiben die anfechtungsrechtlichen Beschränkungen der Einwendungs- und Aufrechnungsmöglichkeiten des Anfechtungsgegners auch nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens erhalten. Im Schrifttum wird im Anschluss an die Begründung des Gesetzgebers zu § 259 Abs.

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Strom- und Gasversorgung für ein Miethaus – nach Insolvenzeröffnung

Nach dem maßgeblichen objektiven Empfängerhorizont richtet sich eine in der Bereitstellung von Versorgungsleistungen (Strom, Gas) liegende Realofferte eines Versorgungsunternehmens hinsichtlich eines massezugehörigen, vollständig fremdvermieteten Grundstücks nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht an den Schuldner persönlich, sondern entweder an den Insolvenzverwalter oder an die Mieter. Die Stadtwerke verlangen Bezahlung von nach Insolvenzeröffnung

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Verletzung der Unterhaltspflicht, rechtskräftig festgestellte Unterhaltsansprüche – und die Restschuldbefreiung

Hat der Anspruch aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung einen anderen Streitgegenstand als der titulierte Anspruch, kann der Schuldner gegenüber dem Feststellungsbegehren des Gläubigers einwenden, der Anspruch aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung sei verjährt. Rechtskräftig festgestellt sind alle materiellrechtlichen Ansprüche, die vom Streitgegenstand umfasst sind, über den mit dem Titel entschieden

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Öffentliche Bekanntmachungen im Insolvenzverfahren – und die Beschwerdefrist

Die öffentliche Bekanntmachung einer im Insolvenzverfahren ergangenen Entscheidung wirkt als Zustellung und setzt die Beschwerdefrist in Gang, auch wenn die gesetzlich vorgeschriebene Rechtsbehelfsbelehrung fehlt oder fehlerhaft ist. Der Belehrungsmangel kann allenfalls eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand begründen. Die Notfrist von zwei Wochen, innerhalb der die sofortige Beschwerde nach §

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