Mit der faktischen Geschäftsführung bei Firmenbestattungen hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof im Rahmen eines Strafverfahrens wegen (Beihilfe zu) Bankrott und Insolvenzverschleppung zu befassen:
Das Landgericht Leipzig hat den Angeklagten wegen Beihilfe zum vorsätzlichen Bankrott in drei Fällen, Beihilfe zur vorsätzlichen
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