Bundesgerichtshof (Erbgroßherzogliches Palais)

Die Schadensersatzklage des Versicherungsnehmers – und die Aufnahme des Verfahrens durch seinen Insolvenzverwalter

Ist die mit der Klage des Versicherungsnehmers geltend gemachte Schadensersatzforderung nach Rechtshängigkeit entweder infolge einer Abtretung oder infolge einer Legalzession auf den Versicherer übergegangen und fällt der Versicherungsnehmer nach dem Forderungsübergang in Insolvenz, ist der Insolvenzverwalter befugt, den unterbrochenen Rechtsstreit aufzunehmen und die Forderung im eigenen Namen gerichtlich geltend zu

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Oberlandesgericht München

Aufnahme eines unterbrochenen Rechtsstreits durch den Insolvenzverwalter

Die Wirksamkeit der Aufnahme eines unterbrochenen Rechtsstreits durch den Insolvenzverwalter hängt nicht von den Erfolgsaussichten seiner Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung ab. Durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners ist der Rechtsstreit gemäß § 240 Satz 1 ZPO unterbrochen worden. Die Unterbrechung ist durch die Aufnahmeerklärung des Insolvenzverwalters beendet

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Finanzamt

Steuerbescheide bei angeordneter Nachtragsverteilung – Bekanntgabeadressat und Prozessführungsbefugnis

Der (Einkommen-)Steuerbescheid ist nicht dem ehemaligen Insolvenzschuldner, sondern dem Insolvenzverwalter/Treuhänder als Inhaltsadressaten bekannt zu geben, wenn wegen des Einkommensteuererstattungsanspruchs die Nachtragsverteilung angeordnet worden ist. Der Insolvenzverwalter bzw. Treuhänder ist insoweit auch prozessführungsbefugt. Nach § 80 Abs. 1 InsO verliert der Schuldner mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens die Befugnis, sein zur

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Finanzamt

Informationszugang des Insolvenzverwalters – zu den Daten des Finanzamtes

Ein Insolvenzverwalter hat auf der Grundlage des Rechts der Informationsfreiheit gegenüber dem Finanzamt keinen Anspruch auf Auskunft über die steuerlichen Verhältnisse eines Insolvenzschuldners.  In dem hier vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Fall begehrte ein Insolvenzverwalter – unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen – zur Prüfung von Insolvenzanfechtungsansprüchen steuerliche Auskünfte zu

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Notar Kanzleischild

Die Wartezeit für eine Notarstelle im Anwaltsnotariat – und die Tätigkeit als Insolvenzverwalterin

Bei der Bewerbung um eine Notarstelle kann bei der sogenannten Wartezeit die Tätigkeit einer Rechtsanwältin als Insolvenzverwalterin nicht berücksichtigt werden. In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall ist die Klägerin seit 1999 als Rechtsanwältin zugelassen. Seit 2009 ist sie im Amtsgerichtsbezirk X niedergelassen und mit einem Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in

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Die auf einem Insolvenzanderkonto eingegangene Steuererstattung – und ihre Rückforderung

Schuldner eines abgabenrechtlichen Rückzahlungsanspruchs ist derjenige, zu dessen Gunsten erkennbar die Zahlung geleistet wurde, die zurückverlangt wird. Dies ist in der Regel derjenige, demgegenüber die Finanzbehörde ihre -vermeintliche oder tatsächlich bestehende- abgabenrechtliche Verpflichtung erfüllen will. Ein Insolvenzverwalter, der im Rahmen seiner Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis (§ 80 InsO) eine zur Insolvenzmasse

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LG Bremen

Insolvenzplan – und die Inkassozession an den Insolvenzverwalter

Ist im Insolvenzplan vorgesehen, dass die geltend gemachten Forderungen an den Insolvenzverwalter abgetreten werden, „zum Zwecke des Einzugs der Forderung im eigenen Namen allerdings auf fremde Rechnung, nämlich für Rechnung (ausschließlich) der an diesem Insolvenzverfahren noch beteiligten Gläubiger“, um „eingezogene Beträge im Rahmen einer weiteren Verteilung an die Gläubiger“ auszuschütten,

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Insolvenz

Die Insolvenz der Arbeitgeberin – und die geldwerten Urlaubsansprüche als Masseverbindlichkeit

Nimmt der starke vorläufige Insolvenzverwalter oder der Insolvenzverwalter nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit die Arbeitsleistung in Anspruch, sind die Ansprüche des Arbeitnehmers auf Urlaubsvergütung und auf Abgeltung des Urlaubs uneingeschränkt als Masseverbindlichkeiten (§ 55 Abs. 2 Satz 2 InsO) bzw. als Neumasseverbindlichkeiten (§ 209 Abs. 2 Nr. 3 InsO) zu berichtigen,

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Geldwäsche

PKH für den Insolvenzverwalter – und die Frage eines Prozesskostenvorschusses durch die Insolvenzgläubiger

Die Regelung des § 116 Satz 1 Nr. 1 ZPO soll sicherstellen, dass Prozesskostenhilfe nur gewährt wird, wenn die Kosten nicht von den Vermögensträgern aufgebracht werden können, denen ein Erfolg des beabsichtigten Rechtsstreits zugutekommt. Bei einem vom Insolvenzverwalter zugunsten der Insolvenzmasse geführten Rechtsstreit sind dies bei unzulänglicher Masse vor allem

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Prozesskostenhilfe für den Insolvenzverwalter

§ 116 Satz 1 Nr. 1 ZPO macht die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Partei kraft Amtes von zwei Voraussetzungen abhängig, die kumulativ vorliegen müssen. Zum einen dürfen die Kosten nicht aus der verwalteten Vermögensmasse aufzubringen sein. Zum anderen darf den am Gegenstand des Rechtsstreits wirtschaftlich Beteiligten nicht zuzumuten sein,

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Frankfurt Skyline

Die insolvente Aktiengesellschaft – und die Schweigepflicht des Wirtschaftsprüfers

Grundsätzlich sind diejenigen Personen dazu befugt, einen Berufsgeheimnisträger von seiner Verschwiegenheitspflicht zu entbinden, die zu jenem in einer geschützten Vertrauensbeziehung stehen. Hierunter fallen im Rahmen eines Mandatsverhältnisses mit einem Wirtschaftsprüfer regelmäßig nur der oder die Auftraggeber. Für eine juristische Person können diejenigen die Entbindungserklärung abgeben, die zu ihrer Vertretung zum

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Deutscher Bundestag

Die Schweigepflicht des Wirtschaftsprüfers – und die Entbindung durch den Insolvenzverwalter

Die vom Insolvenzverwalter der Wirecard AG ausgesprochenen Entbindungen der Abschlussprüfer von der Schweigepflicht gegenüber dem Wirecard-Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages sind wirksam. Der 3. Untersuchungsausschuss der 19. Wahlperiode des Deutschen Bundestages („Wirecard-Untersuchungsausschuss“) verhängte gegen drei Zeugen ein Ordnungsgeld. Diese hatten ihr Zeugnis vor dem Untersuchungsausschuss zu den Komplex „Wirecard“ betreffenden Fragen

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Urlaubsabgeltung – und ihre insolvenzrechtliche Einordnung

Die Urlaubsabgeltung ist eine (Neu-)Masseverbindlichkeit, wenn der Arbeitnehmer vom (starken vorläufigen) Insolvenzverwalter bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses zur Arbeitsleistung herangezogen worden ist. Der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts will nunmehr die Auffassung vertreten, dass eine quotale Berichtigung dieser Verbindlichkeit der Systematik der Insolvenzordnung widerspricht. Er sieht sich an einer entsprechenden Entscheidung

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Finanzamt

Auskunftsansprüche des Insolvenzverwalters gegenüber dem Finanzamt

Für Rechtsstreitigkeiten, die auf ein Informationsfreiheitsgesetz gestützte Auskunftsansprüche des Insolvenzverwalters über Bewegungen auf den Steuerkonten des Insolvenzschuldners betreffen, ist nicht der Finanzrechtsweg, sondern der Verwaltungsrechtsweg eröffnet. Nach § 33 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 FGO ist der Rechtsweg zu den Finanzgerichten für öffentlich-rechtliche Streitigkeiten über eine Abgabenangelegenheit eröffnet.

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Bücherschrank

Die verzögerte Ablehnung der Insolvenzverwaltervergütung

Die sofortige Beschwerde des Insolvenzverwalters gegen die Ablehnung seines Vergütungsantrags ist unzulässig, wenn der Beschwerdeantrag ausschließlich auf die Feststellung einer rechtswidrigen Verfahrensverzögerung gerichtet ist. Allerdings handelte es sich bei einer solchen sofortigen Beschwerde des Insolvenzverwalters nicht um eine Untätigkeitsbeschwerde, die jedenfalls seit Inkrafttreten des Gesetzes über den Rechtsschutz bei überlangen

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Insolvenz

Kostenbeitrag für den Insolvenzverwalter

Ein Kostenbeitrag setzt voraus, dass der Insolvenzverwalter eine Verwertung kraft seines Verwertungsrechts aus § 166 InsO vornimmt oder hätte vornehmen können. Das in § 166 Abs. 1 InsO begründete Verwertungsrecht des Insolvenzverwalters an allen mit Absonderungsrechten belasteten beweglichen Sachen, die er in seinem Besitz hat, soll vorhandene Chancen für eine

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Archiv

Informationszugang von Insolvenzverwaltern – zu den steuerlichen Daten der Finanzbehörden

Das Bundesverwaltungsgericht hat den Gerichtshof der Europäischen Union zur Vorabentscheidung von Auslegungsfragen bei Art. 23 Abs. 1 Buchst. j und e DSGVO angerufen. Im zugrunde liegenden Rechtsstreit begehrt ein Insolvenzverwalter gestützt auf das Informationsfreiheitsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen vom zuständigen Finanzamt Zugang zu steuerlichen Daten der Insolvenzschuldnerin. Das Finanzamt lehnte den

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Insolvenz

Der erst nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens erlassene Steuerbescheid

Wird die Einkommensteuer erstmals nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens festgesetzt, ist der Steuerbescheid dem vormaligen Insolvenzschuldner als Inhaltsadressat bekannt zu geben; eine Bekanntgabe an den vormaligen Insolvenzverwalter kommt nicht mehr in Betracht. Die erst nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens festgesetzte Steuerschuld ist auch nicht durch die Restschuldbefreiung entfallen, soweit es sich um

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Das wegen Mängeln noch nicht abgenommene Werk – und die Insolvenz des Werkunternehmers

Der Insolvenzverwalter kann nur dann die Erfüllung eines gegenseitigen Vertrages verlangen oder die Erfüllung ablehnen, wenn im Zeitpunkt der Eröffnung im Synallagma stehende Hauptleistungspflichten ganz oder teilweise ausstanden. Dem Verwalter im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Unternehmers steht kein Recht zur Erfüllungswahl oder Ablehnung der Erfüllung zu, wenn der Besteller

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Abberufung eines Gesamtvollstreckungsverwalters

Mit den Anforderungen an die Abberufung eines Gesamtvollstreckungsverwalters wegen seines Verhaltens im Zusammenhang mit einem verfahrensbeendenden Vergleich hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen: Gemäß § 8 Abs. 3 Satz 2 GesO kann das Gesamtvollstreckungsgericht bei Vorliegen eines wichtigen Grundes den Gesamtvollstreckungsverwalter abberufen und einen anderen Verwalter einsetzen. Ein wichtiger

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Vergütungsvorschuss – und die Gewinnrealisierung beim bilanzierenden Insolvenzverwalter

Bei dem Anspruch des Insolvenzverwalters nach § 9 InsVV handelt es sich um einen Anspruch auf Vorschuss auf die (endgültige) Vergütung, der bei einem bilanzierenden Insolvenzverwalter noch nicht zur Gewinnrealisierung führt. Die Berücksichtigung von Gewinnanteilen eines Unterbeteiligten als Sonderbetriebsausgaben des Hauptbeteiligten setzt voraus, dass der Unterbeteiligte eine Einlage leistet. Nach

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Oberlandesgericht München

Prozesskostenvorschuss von den Insolvenzgläubigern – und seine Grenzen

Maßgeblich für die Beurteilung, ob es Insolvenzgläubigern zuzumuten ist, die Kosten eines vom Insolvenzverwalter geführten Rechtsstreits aufzubringen, ist nicht die voraussichtliche Erhöhung ihrer Befriedigungsquote, sondern das Verhältnis des zu erwartenden Ertrags zu den aufzubringenden Kosten. Insolvenzgläubigern ist es regelmäßig nicht zuzumuten, die Kosten eines vom Insolvenzverwalter geführten Rechtsstreits aufzubringen, wenn

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Prozesskostenhilfe für die Klage des Insolvenzverwalters – und die Berücksichtigung der Kleingläubiger

Gemäß § 116 Satz 1 Nr. 1 ZPO erhält der Insolvenzverwalter als Partei kraft Amtes Prozesskostenhilfe, wenn die Kosten des Rechtsstreits aus der verwalteten Vermögensmasse nicht aufgebracht werden können und den am Gegenstand des Rechtsstreits wirtschaftlich Beteiligten nicht zuzumuten ist, die Kosten aufzubringen. Die Beurteilung der Zumutbarkeit unterliegt der tatrichterlichen

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Oberlandesgericht München

Prozesskostenhilfe für den Insolvenzverwalter – und die zumutbaren Gläubigervorschüsse

Die wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Bewilligung der Prozesskostenhilfe für einen Insolvenzverwalter sind nicht dargetan, wenn der Insolvenzverwalter zwar behauptet, dass die Kosten der beabsichtigten Prozessführung aus der Masse nicht gedeckt werden können, er aber nicht darlegt, dass den wirtschaftlich beteiligten Gläubigern eine Prozessfinanzierung nicht zumutbar ist. Der Insolvenzverwalter hat die

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Nichtaufnahme in die Vorauswahlliste für Insolvenzverwalter – und der richtige Beschwerdegegner

Der nach dem Geschäftsverteilungsplan des Insolvenzgerichts zuständige Insolvenzrichter kann in einem gerichtlichen Verfahren, mit dem ein Bewerber die Aufnahme in die von dem Insolvenzrichter geführte Vorauswahlliste begehrt, nicht als Beteiligter hinzugezogen werden. Eine in einem gerichtlichen Verfahren, mit dem ein Bewerber die Aufnahme in die von einem Insolvenzrichter geführte Vorauswahlliste

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Akteneinsichtsrecht im Besteuerungsverfahren

Es ist höchstrichterlich geklärt, dass die Abgabenordnung keine Regelung enthält, nach der ein Anspruch auf Akteneinsicht besteht. Wie der Bundesfinanzhof in ständiger Rechtsprechung entschieden hat, ist ein solches Einsichtsrecht weder aus § 91 Abs. 1 AO und dem hierzu ergangenen Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) noch aus § 364 AO und

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Oberlandesgericht München

Die Vorabvergütung eines stillen Gesellschafters

An einen stillen Gesellschafter geleistete Vorabvergütungen einer insolventen Firma müssen nicht zurückgezahlt werden, wenn sie aufgrund der mit dem Gesellschafter abgeschlossenen Verträge garantiert und damit geschuldet sind. So hat das Oberlandesgericht Hamm in dem hier vorliegenden Fall eines stillen Gesellschafters der „Osnabrücker Sonntagszeitung“ entschieden und damit gleichzeitig das erstinstanzliche Urteil

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Prozesskostenhilfe für den Insolvenzverwalter – und die Zumutbarkeit von Gläubigervorschüssen

Wirtschaftliche Voraussetzung für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für einen Insolvenzverwalter ist nicht nur, dass die Kosten der beabsichtigten Prozessführung aus der Masse nicht gedeckt werden können. Der Insolvenzverwalter muss auch darlegen, dass den wirtschaftlich beteiligten Gläubigern eine Prozessfinanzierung nicht zumutbar ist. Der Insolvenzverwalter hat die Voraussetzungen für die Bewilligung darzulegen

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Der potentielle Insolvenzverwalter – und seine Beteiligung an einer Bank

Ein Insolvenzrichter kann die Aufnahme eines Bewerbers auf seine Vorauswahlliste ablehnen, wenn begründeter Anlass für die Vermutung besteht, dieser werde sein Amt als Insolvenzverwalter nicht höchstpersönlich ausüben. Ein Insolvenzverwalter kann sein Amt als solches nicht auf einen anderen übertragen; vielmehr ist er mit diesem höchstpersönlich betraut. Insolvenzverfahrensspezifische Handlungen darf der

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Die Aufnahme in die Vorauswahlliste für Insolvenzverwalter

Für das Vorauswahlverfahren steht die Ausfüllung des unbestimmten Rechtsbegriffs der persönlichen und fachlichen Eignung im Vordergrund. Für diese generelle Eignung ist ein bestimmtes Anforderungsprofil zu erstellen, nach dem sich die Qualifikation des jeweiligen Bewerbers richtet. Der Insolvenzrichter hat die Auswahlkriterien transparent zu machen, etwa durch Veröffentlichung im Internet oder durch

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Treuhändervergütung im Verbraucherinsolvenzverfahren – und die Einkommensteuer des Insolvenzschuldners

Die Vergütung des Insolvenztreuhänders ist dem Privatbereich des Steuerpflichtigen zuzuordnen und kann deshalb nicht als Werbungskosten abgezogen werden. Hat der Steuerpflichtige die entscheidende Ursache für seine Zahlungsschwierigkeiten selbst gesetzt, so kann die Insolvenztreuhändervergütung auch nicht als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden. Nach § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG sind Werbungskosten

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Oberlandesgericht München

Bestellung eines Sonderinsolvenzverwalters – und das Beschwerderecht eines Gläubigers

Der einzelne Gläubiger hat kein Beschwerderecht gegen die Entscheidung des Insolvenzgerichts, auf Antrag oder Anregung der Gläubigerversammlung einen Sonderinsolvenzverwalter zu bestellen, um Gesamtschadensersatzansprüche gegen den Insolvenzverwalter zu prüfen und gegebenenfalls durchzusetzen. In der Gläubigerversammlung kann die Frage, ob eine Sonderinsolvenzverwaltung eingesetzt werden soll, zu einem zulässigen Beratungsgegenstand gemacht werden. Die

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Schadensersatzansprüche gegen den Insolvenzverwalter – und die Sonderinsolvenzverwaltung

Die Sonderinsolvenzverwaltung zur Prüfung von Gesamtschadensersatzansprüchen gegen den Insolvenzverwalter kann angeordnet werden, wenn tatsächlich und rechtlich begründete Anhaltspunkte für das Vorliegen von Gesamtschadensersatzansprüchen gegen den Insolvenzverwalter gegeben sind, sofern der Erfolg des Insolvenzverfahrens durch die Sonderinsolvenzverwaltung nicht beeinträchtigt wird. Ein Sonderinsolvenzverwalter ist zu bestellen, wenn und soweit der Insolvenzverwalter aus

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Oberlandesgericht München

Die Bestellung eines Sonderinsolvenzverwalters

Unter der Geltung der Konkursordnung war anerkannt, dass ein Sonderverwalter zu berufen war, wenn der bestellte Verwalter aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen an der Ausübung seines Amtes verhindert war. Die Insolvenzordnung enthält keine die Bestellung eines Sonderinsolvenzverwalters betreffenden Vorschriften. Nach mittlerweile gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und einhelliger Auffassung in der

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Wiederaufnahme des Verfahrens nach Insolvenzeröffnung – und die Freigabeerklärung des Insolvenzverwalters

Prozessgegner nach der Verfahrensaufnahme ist zunächst der Insolvenzverwalter. Nachdem dieser die Klageansprüche (hier: die möglichen Deckungsansprüche aus dem Haftpflichtversicherungsvertrag der Insolvenzschuldnerin gegen die Versicherungsgesellschaft) freigegeben hat, ist die Prozessführungsbefugnis an die Insolvenzschuldnerin zurückgefallen. Da im vorliegenden Fall die Freigabe unmittelbar nach Aufnahme des Verfahrens durch den Kläger erfolgt ist, konnte

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Der von der Gläubigerversammlung beantragte Sonderinsolvenzverwalter

Der Beschluss der Gläubigerversammlung zu beantragen, dass ein Sonderinsolvenzverwalter zur Prüfung von Gesamtschadensersatzansprüchen gegen den Insolvenzverwalter bestellt werde, kann regelmäßig dem gemeinsamen Interesse der Gläubiger nicht widersprechen. In der Gläubigerversammlung kann die Frage, ob eine Sonderinsolvenzverwaltung eingesetzt werden soll, zu einem zulässigen Beratungsgegenstand gemacht werden. Die Gläubigerversammlung kann beschließen, dass

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Zweifache Berichtigung der Umsatzsteuer – bei und nach der Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters

Der Bundesfinanzhof hält – trotz Kritik aus der Rechtsprechung an seiner Rechtsprechung zur (zweifachen) Berichtigung der Umsatzsteuer bei und nach der Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters fest: Die Entgelte für die von der insolventen GmbH vor der Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters mit allgemeinem Zustimmungsvorbehalt und mit Recht zum Forderungseinzug erbrachten steuerpflichtigen

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Die rechtswidrige Überleitung des Verbraucherinsolvenz- ins Regelinsolvenzverfahren – und die Verwalterbestellung

Wird ein Verbraucherinsolvenzverfahren in ein Regelinsolvenzverfahren übergeleitet und sodann durch eine rechtsbeständige Entscheidung ein Insolvenzverwalter eingesetzt, ist dessen Bestellung nicht deshalb als wirkungslos zu erachten, weil sich die Überleitung nachfolgend als rechtswidrig erweist und nur ein Verbraucherinsolvenzverfahren gegeben war. In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall wurde über das Vermögen

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Die abgelehnte Bestellung eines Sonderinsolvenzverwalters – und das Beschwerderecht des Gläubigers

Die Entscheidungen des Insolvenzgerichts unterliegen nur in den Fällen einem Rechtsmittel, in denen die Insolvenzordnung dies ausdrücklich vorschreibt (§ 6 Abs. 1 Satz 1 InsO). Die Insolvenzordnung sieht weder ein Recht eines einzelnen Insolvenzgläubigers vor, die Bestellung eines Sonderinsolvenzverwalters zu beantragen, noch enthält sie ausdrückliche Bestimmungen über ein Beschwerderecht gegen

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Bestellung eines Sonderinsolvenzverwalters – und der Beschluss der Gläubigerversammlung

Ein wirksamer Beschluss der Gläubigerversammlung, einen Sonderinsolvenzverwalter zu bestellen, liegt nur vor, wenn er in einer vom Insolvenzgericht einberufenen und geleiteten Gläubigerversammlung getroffen wurde (§ 76 Abs. 1 InsO) und der Beschlussgegenstand als Tagesordnungspunkt öffentlich bekannt gemacht worden ist (§ 74 Abs. 2 Satz 1 InsO). Zu einer ordnungsgemäßen Bekanntmachung

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Der starke vorläufige Insolvenzverwalter – und die zweifache Berichtigung der Umsatzsteuer

Bestellt das Insolvenzgericht einen sog. starken vorläufigen Insolvenzverwalter, ist der Steuerbetrag für die steuerpflichtigen Leistungen, die der Unternehmer bis zur Verwalterbestellung erbracht hat, nach § 17 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 UStG wegen Uneinbringlichkeit zu berichtigen (erste Berichtigung). Eine nachfolgende Vereinnahmung des Entgelts durch den sog. starken vorläufigen Insolvenzverwalter

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Einsicht in die Strafakte – durch den im Insolvenzeröffnungsverfahren bestellten Sachverständigen

Der im Insolenzverfahren bestellte Sachverständige ist zu einer umfassenden Einsicht in die über den Insolvenzschuldner geführten Strafakten berechtigt, wenn sich daraus Hinweise dazu ergeben können, ob mit der Geltendmachung von Ansprüchen gegen den Insolvenzschuldner zu rechnen und mit welcher Wahrscheinlichkeit von einer Durchsetzung behaupteter Ansprüche Dritter auszugehen ist. Weil der

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Vorauswahlliste für Insolvenzverwalter – und der Wechsel des Insolvenzrichters

Die von einem Insolvenzrichter persönlich erstellte Vorauswahlliste wird gegenstandslos, wenn der Richter aus dem Insolvenzgericht ausscheidet und sein Nachfolger sich die Liste und die ihr zugrundeliegenden Auswahlkriterien nicht zu Eigen macht. Jeder einzelne Insolvenzrichter entscheidet selbst über die Aufnahme eines Interessenten auf die von ihm geführte Vorauswahlliste und über die

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