Geld

Vorzeitige Restschuldbefreiung – und die Haftung des Treuhänders

Wird dem Schuldner rechtskräftig vorzeitige Restschuldbefreiung erteilt, steht das Vermögen, das der Schuldner nach Eintritt der tatbestandlichen Voraussetzungen für die vorzeitige Restschuldbefreiung erwirbt, ihm auch dann zu, wenn das Insolvenzverfahren vor Erteilung der Restschuldbefreiung aufgehoben worden ist; diesen Neuerwerb hat der Treuhänder bis zur Entscheidung des Gerichts über den Antrag

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Schadensersatzansprüche gegen den Insolvenzverwalter – und die Sonderinsolvenzverwaltung

Die Sonderinsolvenzverwaltung zur Prüfung von Gesamtschadensersatzansprüchen gegen den Insolvenzverwalter kann angeordnet werden, wenn tatsächlich und rechtlich begründete Anhaltspunkte für das Vorliegen von Gesamtschadensersatzansprüchen gegen den Insolvenzverwalter gegeben sind, sofern der Erfolg des Insolvenzverfahrens durch die Sonderinsolvenzverwaltung nicht beeinträchtigt wird. Ein Sonderinsolvenzverwalter ist zu bestellen, wenn und soweit der Insolvenzverwalter aus

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Oberlandesgericht München

Die Bestellung eines Sonderinsolvenzverwalters

Unter der Geltung der Konkursordnung war anerkannt, dass ein Sonderverwalter zu berufen war, wenn der bestellte Verwalter aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen an der Ausübung seines Amtes verhindert war. Die Insolvenzordnung enthält keine die Bestellung eines Sonderinsolvenzverwalters betreffenden Vorschriften. Nach mittlerweile gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und einhelliger Auffassung in der

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Die Haftung des Insolvenzverwalters – und das Verschulden seines Prozessbevollmächtigten

Der Insolvenzverwalter hat gegenüber den Insolvenzgläubigern das Verschulden eines Rechtsanwalts, den er mit der Durchsetzung einer zur Masse gehörenden Forderung beauftragt hat, in gleichem Umfang zu vertreten wie eigenes Verschulden. Für dieses Verschulden hat der Insolvenzverwalter gemäß § 278 BGB einzustehen. Der Insolvenzverwalter ist den Insolvenzgläubigern gegenüber zur bestmöglichen Erhaltung

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Insolvenzverwalterhaftungn – und die Darlegungs- und Beweislast

Bei der Inanspruchnahme eines vormaligen Insolvenzverwalters auf Schadensersatz nach § 60 InsO obliegt die Darlegungs- und Beweislast dem den Schadensersatz begehrenden Kläger. Dies ergibt sich schon aus dem Wortlaut der Vorschrift. Auch Berger/Frege/Nicht vertreten keine gegenteilige Ansicht, sondern meinen nur, dass, falls man dem in Anspruch genommenen abgelösten Insolvenzverwalter analog

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Oberlandesgericht München

Sorgfaltsanforderungen des Insolvenzverwalters gegenüber dem Schuldner

Die Insolvenzordnung begründet keine Verpflichtung des Insolvenzverwalters, vor der Erhebung einer Klage oder während des Prozesses die Interessen des Prozessgegners an einer eventuellen Erstattung seiner Kosten zu berücksichtigen. Demgegenüber hat der Insolvenzverwalter im Blick auf seine Innenhaftung zu dem Schuldner und zu den Insolvenzgläubigern einer strengeren Prüfung der Prozessaussichten zu

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Schadensersatzansprüche des Insolvenzschuldners gegen den Insolvenzverwalter – und ihre Verjährung

Die Verjährung eines Anspruchs des Insolvenzschuldners gegen den Insolvenzverwalter auf Ersatz eines Gesamtschadens beginnt frühestens mit der Aufhebung oder Einstellung des Insolvenzverfahrens. Grundlage des Begehrens ist § 60 InsO. Nach dieser Bestimmung ist der Insolvenzverwalter allen Beteiligten zum Schadensersatz verpflichtet, wenn er schuldhaft die Pflichten verletzt, die ihm nach der

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Wissentliche Pflichtverletzung – und die Berufshaftpflichtversicherung

Für den Ausschlussgrund der Wissentlichkeit der Pflichtverletzung ist der Versicherer darlegungs- und beweispflichtig. Hierfür hat er – wenn es sich nicht um die Verletzung elementarer beruflicher Pflichten handelt, deren Kenntnis nach der Lebenserfahrung bei jedem Berufsangehörigen vorausgesetzt werden kann – Anknüpfungstatsachen vorzutragen, die als schlüssige Indizien für eine wissentliche Pflichtverletzung

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Insolvenzanfechtung und die Abtretung des Rückgewähranspruchs

Die Abtretung des aus einer Insolvenzanfechtung folgenden streitigen Rückgewähranspruchs ist nicht insolvenzzweckwidrig und nichtig, wenn die Masse als Gegenleistung einen Anspruch auf Auskehrung des hälftigen Erlöses des vom Abtretungsempfänger zu führenden Rechtsstreits erhält. Nach gefestigter obergerichtlicher Rechtsprechung zur Konkursordnung und zur Insolvenzordnung steht dem Insolvenzverwalter bei der Ausübung seiner Tätigkeit

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Persönliche Haftung des Insolvenzverwalters und das zukünftige Arbeitslosengeld der Arbeitnehmer

Es besteht keine insolvenzspezifische Pflicht des Insolvenzverwalters, Arbeitnehmer zu einem bestimmten Zeitpunkt von der Arbeitspflicht freizustellen, um den Bezug von Arbeitslosengeld zu ermöglichen. InhaltsübersichtHaftung des Insolvenzverwalters gegenüber Massegläubigern aus § 61 InsOHaftung des Insolvenzverwalters aus § 60 Abs. 1 InsOVertragliche Haftung des InsolvenzverwaltersInsolvenzverwalterhaftung aus Verschulden bei Vertragsschluss (Sachwalterhaftung)Deliktische Haftung des

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Insolvenzverwalterhaftung für nicht gekündigte Dauerschuldverhältnisse

Versäumt der Insolvenzverwalter nach Verfahrenseröffnung die Kündigung eines von dem Schuldner begründeten Dauerschuldverhältnisses, trifft ihn eine Schadensersatzpflicht nur für solche Verbindlichkeiten, die nach dem Zeitpunkt entstehen, zu dem bei einer frühestmöglichen Kündigungserklärung der Vertrag geendet hätte. Die Regelung des § 61 InsO eröffnet zu Gunsten von Vertragsgläubigern einen Schadensersatzanspruch gegen

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