Bundesfinanzhof

Die Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters – und der Vorsteuerberichtigungsanspruch

Entsteht ein Vorsteuerberichtigungsanspruch dadurch, dass das Insolvenzgericht einen vorläufigen Insolvenzverwalter mit allgemeinem Zustimmungsvorbehalt bestellt, liegt keine anfechtbare Rechtshandlung vor.

Die in Bezug auf einen solchen Vorsteuerberichtigungsanspruch abgegebene Aufrechnungserklärung des Finanzamtes kann nur dann wirksam sein, wenn zur Umsatzsteuer im Entstehungszeitpunkt

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