Einer Partei kraft Amtes kann Prozesskostenhilfe nicht gewährt werden, wenn den am Gegenstand des Rechtsstreits wirtschaftlich Beteiligten zuzumuten ist, die Kosten aufzubringen, § 116 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO.
Vorschüsse auf die Prozesskosten sind solchen Beteiligten zuzumuten, welche
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