Eine im Sinne von § 125 Abs. 1 Satz 1 InsO „geplante“ Betriebsänderung erfordert wegen der Rechtsgrundverweisung auf § 111 BetrVG, dass der Betriebsrat in den Verhandlungen über den Interessenausgleich noch Einfluss auf die Willensbildung des Insolvenzverwalters nehmen kann und die Voraussetzungen der Betriebsänderung auch noch bei Abschluss des Interessenausgleichs
LesenSchlagwort: Interessenausgleich
Betriebsbedingte Kündigung in der Insolvenz – und die Vermutungswirkung der Namensliste
Ist eine Betriebsänderung im Sinne des § 111 BetrVG geplant und schließen der Insolvenzverwalter und der Betriebsrat darüber einen Interessenausgleich mit Namensliste, wird nach § 125 Abs. 1 Nr. 1 InsO vermutet, dass die Kündigung des in der Namensliste aufgeführten Arbeitnehmers durch dringende betriebliche Erfordernisse im Sinne von § 1
LesenKein Nachteilsausgleich für das Kabinenpersonal von Air Berlin
Die infolge der Einstellung der unternehmerischen Tätigkeit der insolventen Fluggesellschaft Air Berlin entlassenen Mitglieder des Kabinenpersonals haben nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesarbeitsgericht keinen Anspruch auf Nachteilsausgleich. Für das Kabinenpersonal der Air Berlin war auf der Grundlage eines mit ver.di geschlossenen Tarifvertrags (TVPV) die Personalvertretung Kabine errichtet. Nach § 83
LesenBetriebsspaltung nach dem UmwG – und der Betriebsübergang
Nach § 131 Abs. 1 Nr. 1 UmwG bewirkt die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers, dass das Vermögen des übertragenden Rechtsträgers entsprechend der im Spaltungs- und Übernahmevertrag vorgesehenen Aufteilung jeweils als Gesamtheit auf die übernehmenden Rechtsträger übergeht. Die Vorschrift ordnet eine (partielle) Gesamtrechtsnachfolge an.
LesenBetriebsstilllegung – ohne Nachteilsausgleich
Nach § 113 Abs. 3 iVm. Abs. 1 BetrVG kann ein Arbeitnehmer vom Unternehmer die Zahlung einer Abfindung verlangen, wenn der Unternehmer eine geplante Betriebsänderung nach § 111 BetrVG durchführt, ohne über sie einen Interessenausgleich mit dem Betriebsrat versucht zu haben, und infolge der Maßnahme Arbeitnehmer entlassen werden oder andere
LesenInteressenausgleich – Sozialplan
Interessenausgleich und Sozialplan unterscheiden sich deutlich nach Inhalt, Funktion, Zustandekommen und Wirkungsweise. Gegenstand des Interessenausgleichs ist die Frage, ob, wann und wie eine Betriebsänderung durchgeführt wird. Der Betriebsrat soll die Möglichkeit haben, im Interesse der Arbeitnehmer auf Modalitäten der Betriebsänderung Einfluss zu nehmen. Dabei geht es auch und gerade um
LesenUnternehmensaufspaltung – und der Betriebsübergang
Die Wirksamkeit einer Aufspaltung gemäß § 123 UmwG hängt nicht davon ab, dass sie sich auf Betriebe oder Betriebsteile bezieht. Bei einem einheitlichen Betrieb ohne Betriebsteile ist eine Aufspaltung nach Geschäftsprozessen, die sich daran orientiert, welche davon der Arbeitgeber weiterhin in einem Betrieb durch eigenes Personal erledigen will und welche
LesenUnternehmens- und Betriebsspaltung – und die Zuordnung der Arbeitnehmer durch eine Namensliste zum Interessenausgleich
Für eine Unternehmensspaltung nach dem Umwandlungsgesetz muss das vorhandene Vermögen nicht zwingend in Form der Übertragung bereits vorhandener Betriebe oder Betriebsteile aufgespalten werden. Unter Wahrung der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats ist es auch zulässig, vor der eigentlichen Unternehmensaufspaltung einen zuvor einheitlichen Betrieb nach Arbeitsprozessen zu „zerschlagen“ und die hierdurch entstandenen eigenständigen
LesenBetriebsspaltung – und die Zuordnung der Arbeitnehmer durch eine Namensliste zum Interessenausgleich
Für eine Unternehmensspaltung nach dem Umwandlungsgesetz muss das vorhandene Vermögen nicht zwingend in Form der Übertragung bereits vorhandener Betriebe oder Betriebsteile aufgespalten werden. Unter Wahrung der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats ist es auch zulässig, vor der eigentlichen Unternehmensaufspaltung einen zuvor einheitlichen Betrieb nach Arbeitsprozessen zu „zerschlagen“ und die hierdurch entstandenen eigenständigen
LesenVertretung des Betriebsrats bei Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen – und die Freistellung von den Rechtsanwaltskosten
Nach § 40 Abs. 1 BetrVG trägt der Arbeitgeber die durch die Tätigkeit des Betriebsrats entstehenden Kosten. Diese Regelung gilt gemäß § 51 Abs. 1 Satz 1 BetrVG für den Gesamtbetriebsrat entsprechend. Zu den vom Arbeitgeber zu tragenden Kosten gehören auch Honorarkosten für einen Rechtsanwalt, dessen Heranziehung in einem arbeitsgerichtlichen
LesenMassenentlassungen, kein Interessenausgleich – und keine Abfindung
Nach § 113 Abs. 3 iVm. Abs. 1 BetrVG kann ein Arbeitnehmer vom Unternehmer die Zahlung einer Abfindung verlangen, wenn dieser eine Betriebsänderung durchführt, ohne über sie zuvor einen Interessenausgleich mit dem Betriebsrat versucht zu haben, und der Arbeitnehmer infolge der Maßnahme entlassen wird oder andere wirtschaftliche Nachteile erleidet. Der
LesenTarifvertragliche Leistungen an Gewerkschaftsmitglieder – und der Interessenausgleich
Jede Stichtagsregelung für eine tarifliche Leistung hat zur Folge, dass bei einem erst zeitlich danach erfolgenden Gewerkschaftsbeitritt ein Anspruch des betreffenden Arbeitnehmers kraft beiderseitiger Tarifgebundenheit grundsätzlich nicht mehr entstehen kann. In diesem Fall kann der Arbeitnehmer einen Anspruch auf eine höhere Abfindungszahlung auch nicht auf den betriebsverfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz nach §
LesenUnternehmensaufspaltung – und die Zuordnungsentscheidung im Interessenausgleich mit Namensliste
Gemäß § 324 UmwG hat die Vorschrift des § 613a BGB Vorrang vor einer Zuordnungsentscheidung der Betriebsparteien in einem Interessenausgleich mit Namensliste gemäß § 323 Abs. 2 UmwG. Dies gilt indessen nur dann, wenn mit der Unternehmensaufspaltung auch tatsächlich ein Betrieb oder Betriebsteil auf einen anderen Rechtsträger übergeht, da es
LesenBetriebsbedingte Kündigung – und der teilweise Interessenausgleich
Die Wirkungen des § 1 Abs. 5 KSchG treten nur ein, wenn die der Kündigung zugrunde liegende Betriebsänderung vollumfänglich Gegenstand einer Verständigung der Betriebsparteien iSv. § 111 Satz 1, § 112 BetrVG ist. Ein Interessenausgleich nur über Teile der Betriebsänderung reicht nicht aus. Nach § 1 Abs. 5 Satz 1
LesenSozialplan für die Fluggastabfertigung in Berlin-Tegel
Der im Zusammenhang mit einer Massenentlassung bei der Fluggastabfertigung des Flughafens Berlin-Tegel für Beschäftigte der Aviation Passage Service Berlin GmbH & Co. KG von der Einigungsstelle beschlossene Sozialplan ist unwirksam. Dies hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschieden und damit eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Berlin bestätigt. Die Arbeitgeberin fertigte im Auftrag eines
LesenUnternehmensspaltung – und die Zuordnung durch Interessenausgleich mit Namensliste
Gemäß § 324 UmwG hat die Vorschrift des § 613a BGB Vorrang vor einer Zuordnungsentscheidung der Betriebsparteien in einem Interessenausgleich mit Namensliste gemäß § 323 Abs. 2 UmwG. Dies gilt indessen nur dann, wenn mit der Unternehmensaufspaltung auch tatsächlich ein Betrieb oder Betriebsteil auf einen anderen Rechtsträger übergeht, da es
LesenKündigung aufgrund Betriebsänderung – und die Vermutung der Betriebsbedingtheit
Nach § 1 Abs. 5 Satz 1 LSGchG wird vermutet, dass die Kündigung durch dringende betriebliche Erfordernisse iSd. § 1 Abs. 2 LSGchG bedingt ist, wenn die Arbeitnehmer, denen aufgrund einer Betriebsänderung nach § 111 BetrVG gekündigt werden soll, in einem Interessenausgleich zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat namentlich bezeichnet sind. Dies
LesenInteressenausgleich mit Namensliste – und die Anhörung des Betriebsrats zur Kündigung
Der Arbeitgeber ist auch bei Vorliegen eines Interessenausgleichs iSd.§ 1 Abs. 5 Satz 1 LSGchG verpflichtet, den Betriebsrat gemäß § 102 BetrVG zu einer beabsichtigten Kündigung anzuhören. Die Betriebsratsanhörung unterliegt insoweit keinen erleichterten Anforderungen. Allerdings muss er dem Wegfall des Arbeitsplatzes und der Sozialauswahl zugrunde liegende Tatsachen, die dem Betriebsrat
LesenDer geplanten betriebsändernde Personalabbau als Geschäftsgeheimnis
Ein dem Betriebsrat mitgeteilter geplanter interessenausgleichspflichtiger Personalabbau als solcher und dessen Umfang kann nicht per se zu einem Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis im Sinne des § 79 BetrVG deklariert werden. Etwas anderes gilt nur in Bezug auf einzelne bestimmte Tatsachen und nur dann, wenn der Arbeitgeber an deren Geheimhaltung ein konkretes
LesenNachteilsausgleich – und der Beginn der Betriebsänderung
Eine Betriebsänderung in Form der Stilllegung besteht in der Aufgabe des Betriebszwecks unter gleichzeitiger Auflösung der Betriebsorganisation für unbestimmte, nicht nur vorübergehende Zeit. Ihre Durchführung beginnt, sobald der Unternehmer unumkehrbare Maßnahmen zur Auflösung der betrieblichen Organisation ergreift. Ein bloßer Beschluss auf unternehmerischer Ebene lässt die Betriebsorganisation unberührt. Ein solcher Beschluss
LesenBetriebsbedingte Kündigung aufgrund eines Interessenausgleichs mit Namensliste
Haben die Betriebsparteien in einem Interessenausgleich aus Anlass einer Betriebsänderung im Sinne von § 111 BetrVG selbst festgelegt, welche Arbeitnehmer von dem Personalabbau betroffen sind (Namensliste), umfasst die Vermutungswirkung aus § 1 Absatz 5 KSchG auch den Umstand, dass es für die in der Namensliste aufgeführten Arbeitnehmer keine geeigneten freien
LesenInteressenausgleich – und das Konsultationsverfahren
Die Verhandlungen über einen Interessenausgleich im Sinne des § 112 Abs. 1 Satz 1 BetrVG und die Beratung gem. § 17 Abs. 2 Satz 2 KSchG mögen sich möglicherweise formal unterscheiden, sind in der Praxis inhaltlich deckungsgleich. Hier eine Unterscheidung zu treffen, wäre ein übertriebener Formalismus. Bei aller Formalisierung der
LesenInteressenausgleich – und die Teil-Namensliste
Eine Teil Namensliste ist als integraler Bestandteil eines Interessenausgleiches gem. § 111 BetrVG jedenfalls dann eine ausreichende Basis für die Rechtswirkungen des § 1 Abs. 5 LSGchG, wenn der durch die Namensliste erfasste Bereich so deutlich abgrenzbar von dem nicht erfassten Bereich ist, dass die Sozialauswahl nicht beeinflusst werden kann
LesenDer Interessenausgleich – und die Teil-Namensliste
Eine Teil Namensliste ist als integraler Bestandteil eines Interessenausgleiches gem. § 111 BetrVG jedenfalls dann eine ausreichende Basis für die Rechtswirkungen des § 1 Abs. 5 LSGchG, wenn der durch die Namensliste erfasste Bereich so deutlich abgrenzbar von dem nicht erfassten Bereich ist, dass die Sozialauswahl nicht beeinflusst werden kann
LesenNachteilsausgleich bei Betriebsstilllegung
Nach § 113 Abs. 3 iVm. Abs. 1 BetrVG kann ein Arbeitnehmer vom Unternehmer die Zahlung einer Abfindung verlangen, wenn der Unternehmer eine geplante Betriebsänderung nach § 111 BetrVG durchführt, ohne über sie einen Interessenausgleich mit dem Betriebsrat versucht zu haben, und infolge der Maßnahme Arbeitnehmer entlassen werden oder andere
LesenBetriebsbedingte Kündigung – Sozialauswahl und Altersstruktur
Nach § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG ist eine Kündigung trotz Vorliegens dringender betrieblicher Erfordernisse im Sinne von § 1 Abs. 2 KSchG sozial ungerechtfertigt, wenn der Arbeitgeber bei der Auswahl des Arbeitnehmers die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Lebensalter, bestehende Unterhaltspflichten und eine Schwerbehinderung nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt
LesenInteressenausgleich – und die Teil-Namensliste
Eine Teil-Namensliste ist als integraler Bestandteil eines Interessenausgleiches gem. § 111 BetrVG jedenfalls dann eine ausreichende Basis für die Rechtswirkungen des § 1 Abs. 5 KSGchG, wenn der durch die Namensliste erfasste Bereich so deutlich abgrenzbar von dem nicht erfassten Bereich ist, dass die Sozialauswahl nicht beeinflusst werden kann und
LesenInteressenausgleich mit Teil-Namensliste
Eine Teil-Namensliste ist als integraler Bestandteil eines Interessenausgleiches gem. § 111 BetrVG jedenfalls dann eine ausreichende Basis für die Rechtswirkungen des § 1 Abs. 5 LSGchG, wenn der durch die Namensliste erfasste Bereich so deutlich abgrenzbar von dem nicht erfassten Bereich ist, dass die Sozialauswahl nicht beeinflusst werden kann und
LesenSchaffung einer ausgewogenen Personalstruktur im Insolvenzverfahren
Die durch § 125 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 InsO im Insolvenzverfahren eröffnete Möglichkeit, über einen Interessenausgleich mit Namensliste eine ausgewogene Personalstruktur zu schaffen, ist mit dem Antidiskriminierungsrecht der Europäischen Union vereinbar. Sie ist durch das legitime Ziel der Sanierung eines insolventen Unternehmens gerechtfertigt. Die Arbeitsgerichte haben aber zu
LesenÄnderung einer Auswahlrichtlinie durch einen Interessenausgleich mit Namensliste
Arbeitgeber und Betriebsrat können Auswahlrichtlinien im Sinn von § 1 Abs. 4 KSchG später oder zeitgleich – etwa bei Abschluss eines Interessenausgleichs mit Namensliste – ändern. Setzen sich die Betriebsparteien in einem bestimmten Punkt gemeinsam über die Auswahlrichtlinie hinweg, gilt die Namensliste. In dem vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall war der
LesenNachteilsausgleich bei Betriebsänderung
Nach § 113 Abs. 2 iVm. Abs. 1 BetrVG kann ein Arbeitnehmer vom Unternehmer die Zahlung einer Abfindung verlangen, wenn der Unternehmer von einem Interessenausgleich über die geplante Betriebsänderung ohne zwingenden Grund abweicht und der Arbeitnehmer infolge dieser Abweichung entlassen wird oder andere wirtschaftliche Nachteile erleidet. Nach § 111 Satz
LesenDarlegungslast bei der betriebsbedingten Kündigung mit Interessenausgleich
Nach § 1 Abs. 5 Satz 1 KSchG wird vermutet, dass die Kündigung durch dringende betriebliche Erfordernisse iSd. § 1 Abs. 2 KSchG bedingt ist, wenn die Arbeitnehmer, denen aufgrund einer Betriebsänderung nach § 111 BetrVG gekündigt werden soll, in einem Interessenausgleich zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat namentlich bezeichnet sind. Dies
LesenInteressenausgleich mit Namensliste und die Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats bei der Betriebsänderung
Sind bei einer Betriebsänderung nach § 111 BetrVG die Arbeitnehmer, denen gekündigt werden soll, in einem Interessenausgleich zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat namentlich bezeichnet, so wird nach § 1 Abs. 5 Satz 1 KSchG zum einen vermutet, dass die Kündigung durch dringende betriebliche Erfordernisse im Sinne von § 1 Abs. 2
LesenAltersgruppenbildung beim Interessenausgleich
Eine Altersgruppenbildung ist zur Erhaltung der Altersstruktur der Belegschaft nur geeignet, wenn sie dazu führt, dass die bestehende Struktur bewahrt bleibt. Sind mehrere Gruppen vergleichbarer Arbeitnehmer von den Entlassungen betroffen, muss deshalb eine proportionale Berücksichtigung aller Altersgruppen auch innerhalb der jeweiligen Vergleichsgruppen möglich sein. Die Wirkungen des § 1 Abs.
LesenDie Leiharbeiterklausel im Interessenausgleich
Die Vermutung des § 125 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 InsO wird nicht bereits durch eine Leiharbeitnehmerklausel im Interessenausgleich widerlegt, solange nicht zu erkennen ist, dass die Leiharbeitnehmer die Arbeit gekündigter Stammarbeitnehmer übernommen haben und deshalb bloße Austauschkündigungen vorliegen. Ob die (geplante) Beschäftigung von Leiharbeitnehmern die Annahme rechtfertigt, im
LesenUnterrichtung des Betriebsrats über bevorstehende Massenentlassungen
Beabsichtigt der Arbeitgeber Massenentlassungen, hat er den Betriebsrat nach § 17 Abs. 2 Satz 1 KSchG schriftlich unter anderem über die Gründe für die geplanten Entlassungen zu unterrichten. Ob danach die Unterrichtung der Schriftform im Sinne von § 126 BGB bedarf, hat das Bundesarbeitsgericht noch nicht entschieden. Hat der Arbeitgeber
LesenEnglische Insolvenz und deutscher Interessenausgleich
Ein Administrator nach englischem Recht darf bei einer grenzüberschreitenden Insolvenz in Deutschland einen Interessenausgleich mit Namensliste schließen. Klagen gegen Kündigungen, die ein Insolvenzverwalter im Sinne der EuInsVO in Deutschland nach deutschem Recht erklärt hat, sind auch dann keine Annexverfahren iSd. Art. 3 EuInsVO, wenn sie auf der Grundlage eines Interessenausgleichs
LesenUnterhaltspflichten bei der Sozialauswahl
Bei der einem Interessenausgleich mit Namensliste nach § 125 InsO zugrunde liegenden Sozialauswahl kann sich die Berücksichtigung von Unterhaltspflichten gegenüber Kindern auf diejenigen beschränken, die aus der Lohnsteuerkarte entnommen werden können. Dagegen darf bei der einem solchen Interessenausgleich zugrunde liegenden Sozialauswahl jedenfalls die Verpflichtung zur Gewährung von Familienunterhalt an den
LesenInteressenausgleich mit Namensliste in der Insolvenz
Die Auskunftspflicht über die Sozialauswahl gem. § 1 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2 KSchG gilt – bei einem entsprechenden Verlangen des Arbeitnehmers – auch in den Fällen eines Interessenausgleichs mit Namensliste in der Insolvenz im Sinne des § 125 InsO uneingeschränkt. Erfüllt der Insolvenzverwalter die Auskunftspflicht nicht bzw. nicht
LesenSozial ungerechtfertigte Kündigungen bei Schlecker
Mit dem Arbeitsgericht Heilbronn hat jetzt – soweit erkennbar – das erste Arbeitsgericht eine Kündigung aus der „ersten Kündigungswelle“ bei der Drogeriekette Anton Schlecker als sozial ungerechtfertigt eingestuft: Nach § 125 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 InsO wird vermutet, dass die Kündigung durch dringende betriebliche Erfordernisse im Sinne von
LesenBevorstehende Massenentlassungen und der Interessenausgleich ohne Namensliste
Beabsichtigt der Arbeitgeber Massenentlassungen, muss er gemäß § 17 Abs. 2 KSchG vor Erklärung der Kündigungen den Betriebsrat unterrichten. Nimmt der Betriebsrat hierzu Stellung, muss der Arbeitgeber gemäß § 17 Abs. 3 Satz 2 KSchG seiner Massenentlassungsanzeige gegenüber der Agentur für Arbeit diese Stellungnahme beifügen. Ist die Stellungnahme in einen
LesenFormelle Anforderungen an die Namensliste in einem Interessenausgleich
Sind bei einer Betriebsänderung nach § 111 BetrVG die Arbeitnehmer, denen gekündigt werden soll, in einem Interessenausgleich zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat namentlich bezeichnet, so wird nach § 1 Abs. 5 Satz 1 KSchG zum einen vermutet, dass die Kündigung durch dringende betriebliche Erfordernisse im Sinne von § 1 Abs. 2
LesenInteressenausgleich mit Änderungsvorbehalt für die Namensliste
Vereinbaren Arbeitgeber und Betriebsrat in Ergänzung des Interessenausgleichs, dass die gerade vereinbarte Namensliste unter dem Vorbehalt der Änderung durch die Betriebsparteien stehen soll, so kommt dieser Namensliste nicht die Vermutungswirkung nach § 1 Abs. 5 Satz 1 KSchG zu. Die dringenden betrieblichen Erfordernisse werden in einem solchen Fall mithin nicht
LesenGrob fehlerhafter Interessenausgleich mit Namensliste
Sind bei einer Kündigung auf Grund einer Betriebsänderung die Arbeitnehmer, denen gekündigt werden soll, in einem Interessenausgleich zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat namentlich bezeichnet, so wird gemäß § 1 Abs. 5 KSchG vermutet, dass die Kündigung durch dringende betriebliche Erfordernisse bedingt ist. Auch die soziale Auswahl der Arbeitnehmer kann in diesem
LesenTeil-Namensliste für betriebsbedingte Kündigungen
Sind bei betriebsbedingten Kündigungen die Arbeitnehmer, denen gekündigt werden soll, in einem Interessenausgleich zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat namentlich bezeichnet, so wird gemäß § 1 Abs. 5 KSchG gesetzlich vermutet, dass die Kündigung durch dringende betriebliche Erfordernisse bedingt ist. Gleichzeitig kann die soziale Auswahl der Arbeitnehmer von den Arbeitsgerichten nach §
LesenInteressenausgleich und außerordentliche betriebsbedingte Kündigungen
Sind bei einer Kündigung auf Grund einer Betriebsänderung nach § 111 des Betriebsverfassungsgesetzes die Arbeitnehmer, denen gekündigt werden soll, in einem Interessenausgleich zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat namentlich bezeichnet, so wird gemäß § 1 Abs. 5 KSchG vermutet, dass die Kündigung durch dringende betriebliche Erfordernisse im Sinne des Absatzes 2 bedingt
LesenNutzungsausfall wegen Sachmängel
Den infolge der Lieferung einer mangelbehafteten Sache entstandenen Nutzungsausfallschaden kann der am Vertrag festhaltende Käufer nach §§ 437 Nr. 3, 280 Abs. 1 BGB ersetzt verlangen. Diese bisher umstrittene Streitfrage des neuen Schuldrechts entschied jetzt der Bundesgerichtshof. Bei der schadensersatzrechtlichen Abwicklung nach § 437 Nr. 3 i.V.m. §§ 280 Abs.
LesenDas Strafverteidigerhonorar und die Berufsausübungsfreiheit
Bei der Vereinbarung einer über den gesetzlichen Gebühren liegenden Vergütung eines Strafverteidigers besteht nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine tatsächliche Vermutung für die Unangemessenheit der vereinbarten Vergütung, wenn sie mehr als das Fünffache über den gesetzlichen Höchstgebühren liegt. Eine Entkräftung dieser Vermutung ist nach Ansicht des Bundesgerichtshofs nur möglich, wenn
LesenNeuerungen im Patentrecht
Der Deutsche Bundestag hat heute das „Gesetz zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts“ beschlossen. Das Gesetz soll die Rechtslage bei der Anmeldung von Patenten und Marken verbessern und das Rechtsmittelsystem vereinfachen. Kernstück des Gesetzentwurfs sind Verbesserungen beim sog. Nichtigkeitsverfahren, in dem gerichtlich überprüft wird, ob ein Patent zu Recht erteilt wurde.
LesenStartgutschriftenregelung für rentennahe Pflichtversicherte in der VBLS
Startgutschriftenregelung der neuen Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBLS) für rentennahe Pflichtversicherte ist nach einem heute verkündeten Urteil des Bundesgerichtshofs wirksam. Die beklagte Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) hat die Aufgabe, den Angestellten und Arbeitern der an ihr beteiligten Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes im Wege
LesenNeues Versicherungsvertragsrecht
Der Deutsche Bundestag hat eine Reform des Versicherungsvertragsrechts verabschiedet. Insbesondere ändern sich im Vergleich zur bisherigen Rechtslage folgende Regelungen:
LesenNeues Versicherungsvertragsrecht
Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Versicherungsvertragsrechts beschlossen. Das derzeit geltende Versicherungsvertragsgesetz (VVG) stammt aus dem Jahre 1908 und wurde seitdem immer wieder in einzelnen Punkten überarbeitet. Es soll jetzt einer Gesamtreform unterzogen werden. Der jetzt in das Gesetzgebungsverfahren eingebrachte Entwurf berücksichtigt die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts
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