Das Bundesarbeitsgericht hat den Gerichtshof der Europäischen Union gemäß Art. 267 AEUV um Vorabentscheidung über einige Fragen zur internationalen Zuständigkeit der Arbeitsgerichte nach der EuGVVO /Rom-I-VO ersucht: Ist Art. 6 Abs. 1 iVm. Art. 21 Abs. 2, Abs. 1 Buchst. b (i) der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 des Europäischen Parlaments und des
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