Autobahnmaut Ungarn

Ungarische Straßenmaut – und ihre Beitreibung in Deutschland

Die Bestimmungen des ungarischen Rechts über die Erhebung einer Straßenmaut verstoßen auch hinsichtlich der für die Angabe eines falschen Länderkennzeichens in der ungarischen Mautverordnung getroffenen Regelungen nicht gegen den deutschen ordre public. In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall verlang eine ungarische Gesellschaft, deren Geschäftszweck die Eintreibung der ungarischen Autobahnmaut

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Ungarische Maut

Ungarische Straßenmaut – und die deutschen Gerichte

Von deutschen Fahrzeughaltern geschuldete ungarische Straßenmaut kann grundsätzlich auch vor den deutschen Zivilgerichten geltend gemacht werden. In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall hatte eine ungarische Gesellschaft, deren Geschäftszweck die Eintreibung der ungarischen Autobahnmaut ist, gegen ein im Inland ansässiges Autovermietungsunternehmen geklagt. Mit vier Mietfahrzeugen der beklagten Autovermieterin wurde im November

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Die Unterlassungsklage gegen ein schweizerisches Internetportal

Für eine Unterlassungsklage gegen ein von einem Schweizer Unternehmen betriebenen Internetportal besteht eine internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte. Das Bestehen des Unterlassungsanspruchs kann sich dabei nach deutschem Recht richten. Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte Die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte, die auch unter der Geltung des § 545 Abs. 2 ZPO

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Bücherregal

Der Wegzug in ein anderes EU-Land – und die Zuständigkeit des deutschen Insolvenzgerichts

Die deutschen Gerichte bleiben für die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zuständig, wenn der Eröffnungsantrag bei einem örtlich unzuständigen Insolvenzgericht gestellt worden ist und der Schuldner nach Antragstellung, aber vor der Verweisung an das örtlich zuständige Insolvenzgericht den Mittelpunkt seiner hauptsächlichen Interessen in das Gebiet eines anderen Mitgliedstaats verlegt.

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Bundesarbeitsgericht

Internationale Zuständigkeit deutscher Arbeitsgerichte

Die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte ist eine in der Revisionsinstanz von Amts wegen zu prüfende Sachurteilsvoraussetzung. § 545 Abs. 2 ZPO steht dem nicht entgegen. Diese Regelung bezieht sich ungeachtet ihres weit gefassten Wortlauts nicht auf die internationale Zuständigkeit. Zuständigkeit nach der EuGVVO Die  Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 des

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Gerichtshof der Europäischen Unoin

Internationale Zuständigkeit im Sorgerechtsverfahren – und der Wegzug des Kindes

Das Gericht eines EU-Mitgliedstaats behält die nach der Brüssel-IIa-Verordnung bestehende Zuständigkeit in einem das Sorgerecht betreffenden Rechtsstreit nicht, wenn der gewöhnliche Aufenthalt des Kindes im Lauf des Verfahrens rechtmäßig in das Hoheitsgebiet eines Drittstaats verlegt worden ist, der Vertragspartei des Haager Übereinkommens von 1996 ist. Dies entschied jetzt der Gerichtshof

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Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Die nicht gerügte internationale Zuständigkeit – und die Anerkennung eines kroatischen Urteils

Rügt die vor einem kroatischen Gericht Verklagte dort nicht die internationale Zuständigkeit, steht diese Rüge auch nicht der Anerkennung des kroatischen Titels in Deutschland entgegen. Die Verpflichtung, einen Teil der vom Arbeitgeber übernommenen Kosten einer Facharztausbildung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor Ablauf von zehn Jahren zurückzahlen zu müssen, widerspricht nicht

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Landgericht Stuttgart

Internationale und örtliche Zuständigkeit der Familiengerichte – und die Prüfung in der Beschwerdeinstanz

Grundsätzlich findet eine Prüfung der örtlichen Zuständigkeit des Erstgerichts in der Beschwerdeinstanz auch dann nicht statt, wenn die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte vom Rechtsmittelgericht zu prüfen ist. Hängt die Frage der örtlichen Zuständigkeit nicht von denselben Voraussetzungen ab, die für die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte maßgebend sind, ist das

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Gerichtshof der Europäischen Unoin

Gerichtsstandsklauseln – und ihre Auslegung unter der EuGVVO

Die Reichweite einer Gerichtsstandsklausel beurteilt sich nach den europarechtlichen Anforderungen des Art. 25 EuGVVO. Die Vereinbarung der Zuständigkeit muss im Hinblick auf die Entscheidung über eine bereits entstandene Rechtsstreitigkeit oder über eine künftige „aus einem bestimmten Rechtsverhältnis“ entspringende Rechtsstreitigkeit erfolgen (Bestimmtheitsgrundsatz). Durch dieses Erfordernis soll die Geltung einer Gerichtsstandsvereinbarung auf

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Supreme Court of the United Kingdom

Gerichtsstandsvereinbarung: „Die Gerichte Englands“

Der Anwendung von Art. 31 Abs. 2 EuGVVO steht nicht entgegen, dass die in Rede stehende Gerichtsstandsvereinbarung nicht ein bestimmtes einzelnes Gericht, sondern die Gerichte Englands für zuständig erklärt. Die Auffassung, Art. 31 Abs. 2 EuGVVO setze die Vereinbarung auch der örtlichen Zuständigkeit voraus, lässt sich weder mit dem Wortlaut

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LG Bremen

Einseitig ausschließliche Gerichtsstandsklauseln – und die EuGVVO

31 Abs. 2 EuGVVO ist auf einseitig ausschließliche Gerichtsstandsvereinbarungen anzuwenden, wenn durch die Vereinbarung eine ausschließliche Zuständigkeit des später angerufenen Gerichts zu Lasten der vor dem erstbefassten Gericht klagenden Partei vereinbart wurde. Ein Verfahren ist nach Art. 31 Abs. 2 EuGVVO auszusetzen, obwohl die Gerichtsstandsvereinbarung nur für den Kläger, nicht

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United Nations

Der Internationale Strafgerichtshofs – und die Grenzen seiner Zuständigkeit in Palästina

Die territoriale Zuständigkeit des Internationalen Strafgerichtshof in Bezug auf Palästina erstreckt sich auch auf den Gazastreifen, das Westjordanland und Ostjerusalem. So hat die Vorverfahrenskammer I des Internationalen Strafgerichtshof in dem hier vorliegenden Fall entschieden. Dadurch das Palästina dem Rom-Statut zum Internationalen Strafgerichtshof beigetreten ist und zu den Vertragsstaaten zählt, ist

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Flughafen Frankfurt

Das Schreiben an die örtliche Niederlassung – und die gerichtliche Zuständigkeit

Eine Zuständigkeit nach Art. 7 Nr. 5 Brüssel-Ia-VO ergibt sich nicht schon daraus, dass eine Niederlassung ein vorgerichtliches Anspruchsschreiben des späteren Klägers entgegennimmt und zuständigkeitshalber an eine Organisationseinheit an einem anderen Ort weiterleitet. Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union setzt die Zuständigkeit nach Art. 7 Abs. 5 Brüssel-Ia-VO

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Geldautomat

Das überzogene Girokonto – und die gerichtliche Zuständigkeit nach dem Lugano-Übereinkommen

Der Bundesgerichtshof hat dem Gerichtshof der Europäischen Union im Rahmen eines Vorabentscheidungsersuchens zur Auslegung Lugano-Übereinkommens über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen angerufen. Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden gemäß Art. 267 AEUV folgende Fragen zur Auslegung des am 30.10.2007 in Lugano

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Akropolis

Umschuldung griechischer Staatsanleihen – und die deutsche Gerichtsbarkeit

Es ist eine allgemein anerkannte Regel des Völkerrechts, dass ein Staat grundsätzlich keiner fremden Gerichtsbarkeit unterworfen ist. Auch nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts besteht eine Staatenimmunität zwar nicht (mehr) für die sogenannten acta iure gestionis, wohl aber weitgehend uneingeschränkt für solche Akte besteht, die hoheitliches Handeln darstellen. Mit dieser Begründung

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Statusneutrale Klärung der biologischen Abstammung – und die frühere Vaterschaftsfeststellung in Ungarn

Das international anwendbare Recht für den im deutschen Recht in § 1598 a BGB geregelten Anspruch auf statusneutrale Klärung der biologischen Abstammung ist in entsprechender Anwendung des Abstammungsstatuts nach Art.19 Abs. 1 EGBGB zu ermitteln. Eine nach ausländischem Recht (hier: Ungarn) erfolgte statusrechtliche Abstammungsfeststellung entfaltet hinsichtlich des Anspruchs auf statusneutrale

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Die Ehegatten-Grundbesitz-GbR – und die ausländische güterrechtliche Entscheidung

Ist eine zweigliedrige Gesellschaft bürgerlichen Rechts, deren Gesellschafter miteinander verheiratet sind, Eigentümerin eines in Deutschland belegenen Grundstücks und überträgt ein ausländisches Gericht in einer güterrechtlichen Entscheidung einem Ehegatten den Gesellschaftsanteil des anderen, steht § 24 Abs. 1 ZPO der internationalen Zuständigkeit und damit der Anerkennung dieser Entscheidung in einem grundbuchrechtlichen

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Internationale gerichtliche Zuständigkeit nach der Brüssel-Ia-VO – und der Erfüllungsort

Nach Art. 7 Nr. 1 Buchst. b) zweiter Gedankenstrich Brüssel-Ia-VO (Gerichtsstand des Erfüllungsorts) kann eine Person, die ihren Wohnsitz im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats hat, in einem anderen Mitgliedstaat verklagt werden, wenn Ansprüche aus einem Vertrag den Gegenstand des Verfahrens bilden und in jenem Mitgliedstaat der Erfüllungsort liegt. Erfüllungsort für die

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Internationale gerichtliche Zuständigkeit – aufgrund eines Handelsbrauchs

Der Behauptung einer Partei, eine bestimmte Form der Gerichtsstandsvereinbarung entspreche unter Kaufleuten in dem betreffenden Geschäftszweig des internationalen Handelsverkehrs einem Handelsbrauch im Sinne des Art. 25 Abs. 1 Satz 3 Buchst. c) Brüssel-Ia-VO, ist im Rahmen der von Amts wegen durchzuführenden Prüfung der internationalen Zuständigkeit grundsätzlich nachzugehen. Das Gericht ist

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Griechische Staatsanleihen – deutsche Gerichte

Klagen auf Zahlung aus (eingezogenen) griechischen Staatsanleihen sind in Deutschland unzulässig. Ihnen steht der Grundsatz der Staatenimmunität entgegen. In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Streitfall machte der Anleger gegen die Hellenische Republik Zahlungsansprüche aus von dieser emittierten Staatsanleihen geltend, die im März 2012 eingezogen und durch neue Anleihen mit einem

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Amtsgericht

Zuständigkeit deutscher Nachlassgerichte – unter der EuErbVO

Deutsche Nachlassgerichte sind für die Erteilung eines Erbscheins nicht international zuständig, wenn der Erblasser unter Geltung der EuErbVO verstorben ist und seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Mitgliedsstaat der EuErbVO hatte. In dem hier vom Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg entschiedenen Fall ist der Erblasser im September 2015 an seinem letzten

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Baby

Die entfallene internationale Zuständigkeit des Familiengerichts in Kindschaftssachen

Entfällt während des erstinstanzlichen Verfahrens die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte, ist eine gleichwohl getroffene Sachentscheidung des Familiengerichts im Beschwerdeverfahren aufzuheben. In dem hier vom Oberlandesgericht Karlsruhe entschiedenen Verfahren zum Aufenthaltsbestimmungsrecht entfiel die internationale Zuständigkeit des deutschen Familiengerichts bereits während des erstinstanzlichen Verfahrens durch den in der Schweiz begründeten Aufenthalt

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Nachrichten

Schweizer Rundfunk – und die deutsche Gerichtsbarkeit

Die Berichterstattung einer mit einem öffentlichrechtlichen Rundfunkauftrag ihres Staates beliehenen ausländischen Rundfunkanstalt erfolgt im Verhältnis zu dem von dieser Berichterstattung in seinem Persönlichkeitsrecht betroffenen Bürger nicht iure imperii im Sinne von Art. 27 Abs. 2 des Europäischen Übereinkommens über Staatenimmunität vom 16.05.1972. Die deutschen Gerichte sind nach Art. 5 Nr.

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Griechische Staatsanleihen – und die deutsche Rechtsschutzversicherung

Eine Klage auf Rückzahlung griechischer Staatsanleihen, die von der Hellenischen Republik wegen des Zwangsumtausches der Anleihen durch den Greek Bondholder Act verweigert wird, ist vom Deckungsschutz in der Rechtschutzversicherung nicht durch eine Klausel ausgeschlossen, nach der Rechtsschutz nicht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Enteignungs, Planfeststellungs, Flurbereinigungs- sowie im Baugesetzbuch

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Staatsanleihen – und keine Anlegerklagen gegen Griechenland

Im Zusammenhang mit der Umschuldung im Jahr 2012 stehende Anlegerklagen aus griechischen Staatsanleihen gegen die Hellenische Republik sind nach Ansicht des Oberlandesgerichts Köln in Deutschland unzulässig. Einer in Deutschland wegen des Ausfalls griechischer Staatsanleihen erhobenen Anlegerklage, die sich auf die Rechtswidrigkeit des griechischen Gesetzes 4050/2012 vom 23.02.2012 und der damit

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Griechische Staatsanleihen – und der Grundsatz der Staatenimmunität

Mit dem Grundsatz der Staatenimmunität bei einer Umschuldung von Staatsanleihen aufgrund des Erlasses eines die Umschuldung ermöglichenden Gesetzes und der Allgemeinverbindlicherklärung einer entsprechenden Mehrheitsentscheidung der Gläubiger hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen: Im konkreten Fall, in dem es um eine Schadensersatzklage von drei Anleihegläubigern gegen Griechenland wegen der Umschuldung

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Internationale Zuständigkeit des Familiengerichts – Brüssel-IIa und die vorhergegangene einstweilige Anordnung

Enthält die eine einstweilige Maßnahme anordnende Entscheidung keine eindeutige Begründung für die Zuständigkeit des Ursprungsgerichts in der Hauptsache unter Bezugnahme auf eine der in den Art. 8 bis 14 Brüssel IIa-VO genannten Zuständigkeiten, und ergibt sich die Hauptsachezuständigkeit auch nicht offensichtlich aus der erlassenen Entscheidung, ist davon auszugehen, dass die

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Umschuldung griechischer Staatsanleihen – und die Zuständigkeit deutscher Gerichte

Klagen von Gläubigern griechischer Staatsanleihen gegen die Hellenische Republik wegen der im Jahr 2012 erfolgten Umschuldung sind in Deutschland unzulässig. In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall machten die Anleger gegen die Republik Griechenland Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit der Entnahme griechischer Schuldverschreibungen aus ihren Wertpapierdepots geltend. Die Anleger erwarben in

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Das im Ausland lebende Kind – und die Vollstreckung eines als einstweilige Anordnung erlassenen Umgangstitels

Bei der Vollstreckung eines als einstweilige Anordnung erlassenen Umgangstitels handelt es sich um ein selbstständiges Verfahren mit einem eigenständigen Rechtsmittelzug, weshalb § 70 Abs. 4 FamFG die Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde nicht hindert. Die Vorschrift des § 99 Abs. 1 FamFG regelt die internationale Zuständigkeit auch für die Vollstreckung von Entscheidungen

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Botschaftsangestellte – internationale Zuständigkeit deutscher Arbeitsgerichte und die Staatenimmunität

Es gibt keinen allgemeinen Rechtssatz des Völkerrechts mit dem Inhalt, für gerichtliche Verfahren – auch in Zusammenhang mit hoheitlicher Tätigkeit – bestehe Staatenimmunität nur dann, wenn mit der Durchführung des Verfahrens die Sicherheitsinteressen des fremden Staates beeinträchtigt sein könnten. Im Übrigen wäre eine solche Beeinträchtigung bei der Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben

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Landgericht Bremen

Örtliche Zuständigkeit – internationale Zuständigkeit

§ 513 Abs. 2 ZPO und § 545 Abs. 2 ZPO finden Anwendung, wenn die Frage der örtlichen Zuständigkeit des Erstgerichts nicht von denselben Voraussetzungen abhängt, die für die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte maßgebend sind. In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall besteht die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte, die in

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