Mit der Rechtsnatur und der Formbedürftigkeit eines kollisionsrechtlich nach deutschem Sachrecht zu beurteilenden Brautgabeversprechens hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen: Konkret stritten die Beteiligten um die Verpflichtung des Antragsgegners, der Antragstellerin eine Pilgerreise nach Mekka zu bezahlen. Die Beteiligten lebten in Deutschland. Der Antragsgegner besitzt die libysche Staatsangehörigkeit und
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