Der Betreiber eines Internetportals zur Bewertung von ärztlichen Leistungen muss bei konkreten Beanstandungen eines Arztes über die ihn betreffenden Bewertungen den Sachverhalt sorgfältig prüfen, notfalls auch durch die Vorlage von Nachweisen.
So das Landgericht Nürnberg-Fürth in dem hier vorliegenden Fall
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