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Negative Zahnarztbewertung im Internet

Der Betreiber eines Internetportals zur Bewertung von ärztlichen Leistungen muss bei konkreten Beanstandungen eines Arztes über die ihn betreffenden Bewertungen den Sachverhalt sorgfältig prüfen, notfalls auch durch die Vorlage von Nachweisen.

So das Landgericht Nürnberg-Fürth in dem hier vorliegenden Fall

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Abmahnung ohne Bilder

Durch die Abmahnung soll der als Störer in Anspruch genommene (Internet-)Diensteanbieter bzw. Forenbetreiber in die Lage versetzt werden zu erkennen, durch welche seiner Mitglieder mithilfe seines Dienstes welche konkreten Rechtsverletzungen in Bezug auf welche geschützten Objekte vorgenommen werden. Nur dann,

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