Journalistisch-redaktionelle Inhalte unterfallen dem verfassungsrechtlichen Schutz der Pressefreiheit sowohl in gedruckter Form als auch in elektronischen Medien.
Das Grundrecht der Pressefreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG verleiht in seiner objektiv-institutionellen Dimension und in Ermangelung einer einfachgesetzlichen bundesrechtlichen
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