Der Klick auf einen mit „Jetzt Kaufen“ beschrifteten Button begründet keinen wirksamen Reisevertrag.
In dem hier vom Amtsgericht München entschiedenen Fall besuchte die klagende Kundin die Homepage der beklagten Reiseveranstalterin, um nach Reisen im Dezember 2021 zu suchen. Unter den
Artikel lesen









