Die Landesanstalt für Medien NRW darf nach zwei Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Düsseldorf einen Zugangsanbieter zum Internet („Access-Provider“) nicht zwingen, die Internetseite eines in Zypern ansässigen Anbieters von pornografischen Inhalten zu sperren. Der Anbieter des pornografischen Internetangebotes kann dagegen nicht verlangen,
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