Internetzugang in der Sicherungsverwahrung

Das Begehren eines Sicherungsverwahrten auf einen Internetzugang zu Weiterbildungszwecken ist grundrechtlich durch das Grundrecht der Informationsfreiheit (Art.20 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 SächsVerf) geschützt.

Das Grundrecht der Informationsfreiheit gewährleistet das Recht, sich ungehindert aus Quellen zu unterrichten, die allgemein

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Amtsgericht

Störerhaftung des Internetproviders

Ein Telekommunikationsunternehmen, das Dritten den Zugang zum Internet bereitstellt, kann von einem Rechteinhaber als Störer darauf in Anspruch genommen werden, den Zugang zu Internetseiten zu unterbinden, auf denen urheberrechtlich geschützte Werke rechtswidrig öffentlich zugänglich gemacht werden. In die im Rahmen

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