Eisberg

Kein strengerer Klimaschutz in den Bundesländern

Das Bundesverfassungsgericht hat elf Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung angenommen, die sich zum Teil gegen die bereits bestehende Landesklimaschutzgesetze in Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und zum Teil gegen das Unterlassen der Landesgesetzgeber in Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen und Sachsen-Anhalt richteten, einen Reduktionspfad für Treibhausgase gesetzlich zu normieren. Die Grundrechte schützen davor, dass

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Fridays for Future

Klimaschutz – als intertemporale Schutzpflicht des Staates gegenüber seinen Bürgern

Die Regelungen des Bundes-Klimaschutzgesetzes vom 12.12.2019 über die nationalen Klimaschutzziele und die bis zum Jahr 2030 zulässigen Jahresemissionsmengen sind insofern mit Grundrechten unvereinbar, als hinreichende Maßgaben für die weitere Emissionsreduktion ab dem Jahr 2031 fehlen. Damit waren vor dem Bundesverfassungsgericht mehrere Verfassungsbeschwerden gegen das Klimaschutzgesetz teilweise erfolgreich. Der Schutz des

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