Das Bundesverfassungsgericht hat elf Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung angenommen, die sich zum Teil gegen die bereits bestehende Landesklimaschutzgesetze in Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und zum Teil gegen das Unterlassen der Landesgesetzgeber in Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen und Sachsen-Anhalt richteten, einen Reduktionspfad für Treibhausgase gesetzlich zu normieren. Die Grundrechte schützen davor, dass
Lesen