Untersuchung im Intimbereich bei Untersuchungshäftlingen sind nur bei konkreten Verdachtsmomenten verfassungsgemäß, wie das Bundesverfassungsgericht jetzt klar gestellt hat. Der Beschwerdeführer, ein Steuerberater, wurde morgens gegen sieben Uhr, als er seine Kinder zur Schule brachte, wegen Verdachts der Bestechlichkeit und der Untreue zum Nachteil des berufsständischen Versorgungswerks für Rechtsanwälte festgenommen und
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