Werbung mit dem zahnärztlichen Notdienst – auf der Internetseite

Auch eine gesetzlich zulässige und damit objektiv richtige Angabe kann irreführend sein, wenn sie bei den angesprochenen Personen zu einer Fehlvorstellung führt, die deren Geschäftsverhalten beeinflussen kann. Das ist der Fall, wenn Zahnärzte auf ihrer Internetseite den Eindruck erwecken, bei ihrem eigenen Notdienst handelt es sich um den kassenärztlichen Notdienst.

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Tachometer

Gebrauchtwagenkauf – und die irreführende Kilometerangabe

Die Angabe eines erheblich zu geringen Tachostandes ist bei einem Gebrauchtwagenangebot auf einer Internetplattform irreführend, wenn insbesondere das Verhältnis von Tachostand und Kaufpreis entscheidend für die Bewertung des Angebots durch den Algorithmus der Internetplattform ist. Mit dieser Begründung hat das Oberlandesgericht Köln in dem hier vorliegenden Fall die Kosten des

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Kann die Größe der Teddybären irreführend sein ?

Die Werbung für ein Plüschtier, bei dem die Größe mit Hilfe einer Diagonale angegeben wird, ist nicht irreführend, denn der Verbraucher kennt den Unterschied zwischen einer Diagonale und der Höhe. So hat das Oberlandesgericht Köln in dem hier vorliegenden Fall die Klage eines konkurrierenden Unternehmens abgewiesen und eine Irreführung der

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Bundesverwaltungsgericht

Wenn der Stromanbieter mit falschen Abschlagszahlungen wirbt

Wird in einem Werbetelefonat eines Stromanbieters ein unrealistisch niedriger Abschlag genannt, stellt das eine irreführende, unlautere Handlung dar. Mit dieser Begründung hat das Oberlandesgericht Oldenburg in dem hier vorliegenden Fall der Unterlassungsklage eines konkurrierenden Stromanbieters stattgegeben und damit das Urteil des Landgerichts Aurich bestätigt. Der klagende Stromanbieter behauptet, der beklagte

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10% – auch auf fremde Rabatt-Coupons

Für den Bundesgerichtshof ist es grundsätzlich nicht unlauter, wenn ein Unternehmen Rabatt-Coupons seiner Mitbewerber einlöst. In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Falls warb ein Unternehmen, das bundesweit Drogeriemärkte betreibt, damit, dass in ihren Filialen Kunden 10%-Rabatt-Coupons von Mitbewerbern vorlegen und einen entsprechenden Rabatt auf den Einkauf erhalten können. Die Zentrale

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„Himbeer-Vanille-Abenteuer“ – ein Tee garantiert ohne Himbeer und Vanille

Der Bundesgerichtshof hat die „HIMBEER-VANILLE-ABENTEUER“-Werbung von Teekanne für einen Tee ohne jeglichen Anteil von Himbeere und Vanille nun endgültig verboten und damit ein Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union umgesetzt. Teekanne, ein namhaftes deutsches Teehandelsunternehmen, vertreibt unter der Bezeichnung „FELIX HIMBEER-VANILLE-ABENTEUER“ einen Früchtetee, auf dessen Verpackung sich Abbildungen von Himbeeren

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

21 Orgasmen vor dem Landgericht Düsseldorf

Auf der Verpackung von Kondomen darf nicht mit der Angabe „1 Tüte à 7 Stück entspricht bis zu 21 Orgasmen“ geworben werden. Denn dadurch kann der Verbraucher darüber getäuscht werden, dass ein Kondom tatsächlich nur einmal verwendet werden darf. Kondome sind Medizinprodukte im Sinne des § 3 Abs. 1 d)

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Äquipotenzangaben in Fachinformation für ein Arzneimittel

Angaben in der Fachinformation für ein Arzneimittel können irreführend sein, wenn sie auf Studien gestützt sind, die diese Aussagen nicht tragen. Der Inhaber der Arzneimittelzulassung kann sich darauf berufen, dass die Angaben in der dem Zulassungsantrag des Arzneimittels beigefügten Fachinformation zum Zeitpunkt der Zulassung des Arzneimittels dem gesicherten Stand der

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Die wissenschaftliche Studie in der Arzneimittelwerbung

Wird in der Werbung für ein biotechnologisch hergestelltes Generikum (Biosimilar) im Zusammenhang mit der Aussage, dass das beworbene Arzneimittel eine vergleichbare Wirksamkeit habe wie das Referenzprodukt, in einem Fußnotenvermerk auf eine wissenschaftliche Studie Bezug genommen wird, erwartet der Fachverkehr, dass es sich hierbei um eine klinische Wirksamkeitsstudie handelt. Da die

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Die Gleitsichtbrille aus dem Internet

Die Werbung für Gleisichtbrillen als „hochwertig“ und „individuell“ ist bei einem Online-Anbieter zulässig, der die Brille allein aufgrund von Angaben aus dem Brillenpass herstellt und nicht individuell beim Optiker anpassen lässt. Mit dieser Begründung hat das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht in dem hier vorliegenden Fall die Klage des Zentralverbandes der Augenoptiker gegen

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Werbung für umstrittene kinesiologische Behandlungen

Gesundheitsbezogene Werbeaussagen müssen wissenschaftlich gesicherten Erkenntnissen entsprechen. Gibt es diese nicht, ist es unzulässig, wenn mit einer fachlich umstrittenen Meinung geworben wird, ohne die Gegenmeinung zu erwähnen. Das ist der Fall bei einer Internetwerbung über kinesiologische Behandlungsverfahren, in der auf die die Wirksamkeit der Kinesiologie infrage stellende wissenschaftliche Gegenmeinung nicht

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Computerarbeit

Ein Kondom „made in Germany“

Kondome, die in Deutschland nur noch befeuchtet, versiegelt und verpackt werden, dürfen nicht als „made in Germany“ oder „deutsche Markenkondome“ beworben werden. Mit dieser Begründung hat das Oberlandesgericht Hamm in dem hier vorliegenden Fall einer Arnstädter Firma untersagt, für den Vertrieb ihrer Kondome diese mit irreführende Aussagen wie „made in

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Online-Marketing

Irreführende Werbung – Darlegungslast und der erforderliche Betriebsversuch

Der primär darlegungsbelastete Kläger muss greifbare Anhaltspunkte für eine behauptete Irreführung nicht nur behaupten, sondern gegebenenfalls sowohl die Tatsachen, denen Indizwirkung zukommen soll, als auch die Indizwirkung selbst beweisen. Ist im Rahmen der Beweisaufnahme ein Betriebsversuch beim Beklagten erforderlich und widerspricht der Beklagte zum Schutz von Betriebsgeheimnissen der Anwesenheit des

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Die kostenlose Armani-Zweitbrille

Das Angebot einer kostenlosen Zweitbrille als Einstärken- oder Sonnenbrille bei dem Kauf einer Brille mit einem Mindestauftragswert fällt unter das Zuwendungsverbot gem. § 7 Abs. 1 HWG, wenn die Kostenlosigkeit der Zweitbrille blickfangmäßig durch die Aussage „ZWEI FÜR EINS: Beim Kauf einer Brille gibt`s eine ARMANI-Brille – GESCHENKT“ beworben wird.

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Durchfall „stoppen“ heißt beenden und nicht weniger werden

Ein Medikament darf nur dann mit dem Slogan werben, dass es Durchfall stoppt, wenn auch binnen weniger Stunden der Durchfall beendet ist. Mit dieser Begründung hat das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht in dem hier vorliegenden Fall einem Arzneimittelanbieter die Verwendung des Slogans „L. stoppt Durchfall“ untersagt. Die Beklagte vertreibt in Deutschland unter

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Die Werbung für ein Zahngesundheitsprogramm

Wird im Internet für zahnärztliche Leistungen geworben, die „deutschlandweit“ als „das einzige Vollprogramm“ bezeichnet werden, ist die Werbung irreührend, wenn nicht alle über die gesetzliche Regelversorgung hinausgehenden zahnärztlichen Leistungen abgedeckt werden. Mit dieser Begründung hat das Oberlandesgericht Hamm in dem hier vorliegenden einstweiligen Rechtsschutzverfahren die Werbeaussage einer Firma aus Essen

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Werbung für die E-Zigarette

Eine E-Zigarette ist ein Genussmittel. Die Werbung für ein Genussmittel mit dem Hinweis auf dessen geringere Risiken betrifft das Gesundheitswesen. Werbeaussagen auf diesem Gebiet sind nur zuzulassen, wenn sie gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen entspricht. So die Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm in dem hier vorliegenden Fall einer Firma, deren Werbeaussagen für eine

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Geldscheine

Der irreführende Preisvergleich von Gerüstboden

Ein Preisvergleich ist irreführend, wenn sich die für den Vergleich maßgeblichen Konditionen nicht unwesentlich unterscheiden und der Werbende auf diese Unterschiede nicht deutlich und unmissverständlich hinweist. Ohne einen solchen Hinweis ist daher der Vergleich von Stückpreisen von Gerüstbestandteilen in der Werbung irreführend, wenn der angegebene eigene Stückpreis auf der Grundlage

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„auch zugelassen am OLG Frankfurt“

Solange der Umstand, dass es für die Postulationsfähigkeit vor den Oberlandesgerichten keiner gesonderten Zulassung bedarf, für die angesprochenen Verkehrskreise keine Selbstverständlichkeit darstellt, verstößt ein Rechtsanwalt, dem vor dem 1. Juni 2007 eine solche Zulassung erteilt worden ist und der hierauf in einem Zusatz zur Namensleiste seines Briefkopfs hinweist, nicht gegen

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Schreibmaschine

Die Reinigungswirkung von „aktiviertem Wasser“

Die Werbeaussage eines Unternehmens, in der von ihr zum Kauf angebotene, mit einer bestimmten Technologie ausgestattete Scheuersaugmaschinen, die mit sog. „aktiviertem Wasser“ arbeiten, keine Reinigungsmittel benötigen, um genauso gut zu reinigen wie Scheuersaugmaschinen, die mit einem Zusatz von Allzweckreiniger betrieben werden, ist irreführend. So die Entscheidung des Landgerichts Stuttgart in

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Bundesverwaltungsgericht

Nährwertbezogene Angaben in der Werbung

Wird ein Produkt damit beworben, dass es „über 7.000 Vitalstoffe“ enthält, handelt es sich um nährwertbezogene Angaben, die nach Art. 8 der Europäischen Health Claim VO (HCVO), VO (EG) Nr. 1924/2006 nur gemacht werden dürfen, wenn sie im Anhang der HCVO aufgeführt sind und den dort aufgeführten Bedingungen entsprechen. Der

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Die Aufschrift einer Getränkedose

Die Werbung auf einer Getränkedose mit dem Slogan „Die Dose ist grün“ ist irreführend und verstößt gegen die Ziele eines lauteren Wettbewerbs. Mit dieser Begründung hat das Landgericht Düsseldorf in dem hier vorliegenden Fall einem Unternehmen aus Ratingen verboten, Getränkedosen mit der Aufschrift „Die Dose ist grün“ zu bewerben. Geklagt

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Der garantierte Lernerfolg

Eine Tanzschule darf nicht damit werben, dass beim Besuch des Tanzunterrichts ein Lernerfolg garantiert wird. So hat das Oberlandesgericht Hamm in dem hier vorliegenden Streit zweier Tanzschulen aus Essen entschieden, in dem es um die Bewerbung des Tanzunterrichts im Internet mit der Aussage ging, dass ein Lernerfolg garantiert wird. Der

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Bedeutet die Kennzeichnung „ohne Kristallzucker“ auch „kein Zucker zugesetzt“ ?

Steht auf einem Produkt der Hinweis „ohne Kristallzucker“ – aber es ist mit „Traubensüße“, die Fruchtzucker und Traubenzucker enthält, gesüßt worden – handelt es sich um eine irreführende Bezeichnung, die unzulässig ist. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Lüneburg in dem hier vorliegenden Fall die Klage eines Herstellers von Erfrischungsgetränken

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Die Werbung für Fitnesssandalen

Wer sein Produkt mit gesundheitsfördernder Wirkungen bewirbt, muss diese gesundheitsfördernde Wirkung auch hinreichend wissenschaftlich belegen können. Ist das nicht der Fall, ist die Werbung zur Täuschung der Verbraucherinnen und Verbraucher geeignet und damit irreführend. So die Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz in dem hier vorliegenden Fall eines Warenhauses, das in einem

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Irreführende Werbung für Silikonpads

Mit einer Werbung für Silikonpads, die unter anderem zum Schutz vor Elektrosmog dienen sollen, hatte sich aktuell das Oberlandesgericht Karlsruhe zu befassen: Der Kläger ist ein eingetragener Verein, zu dessen satzungsmäßigen Aufgaben die Kontrolle der Einhaltung der Regelungen des lauteren Wettbewerbs gehört. Die Beklagte vertreibt esoterische Gesundheitsprodukte, darunter Silikonpads, die

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Landgericht Hamburg

Schlank im Schlaf durch Brot

Wirbt ein Bäcker auf Faltblättern mit dem Slogan „Schlank im Schlaf“ für ein Brot, verstößt diese Werbung gegen verbraucherschützende Vorschriften und ist wettbewerbswidrig. So hat das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht in dem hier vorliegenden Fall eines Bäckereiunternehmens entschieden, das mit dem Spruch „Schlank im Schlaf“ für ein Brot mit einem hohen Eiweißgehalt

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10% auf alles!

Eine blickfangmäßig herausgestellte Anpreisung darf für sich genommen keine unwahren Angaben enthalten. Wird mit dem Slogan „10 % auf alles!“ geworben, und laut „Sternchenhinweis“ im Kleingedruckten sind von dieser Rabatt-Aktion „Werbeware, Gutscheine und bereits reduzierte Ware“ ausgeschlossen, dann ist die eindeutige Ankündigung der Rabatt-Aktion „10 % auf alles!“ unwahr und

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Gratis-Zugaben bei der Grundpreisberechnung

Die gesetzliche Pflicht zur Angabe des Grundpreises pro Liter ist für eine Vergleichbarkeit der Preise nur sinnvoll, wenn bei einem Artikel mit einer Gratis-Zugabe der beim Verkauf an den Endverbraucher anzugebende Grundpreis aus der Gesamtmenge einschließlich der Zugabe errechnet wird. Mit dieser Begründung hat das Oberverwaltungsgericht Köln in dem hier

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Der überholte Test der Stiftung Warentest

Wirbt ein Unternehmen mit einem guten Testergebnis seines Produktes, obwohl aufgrund der Ergebnisse in einem später erfolgten Nachtest das bisherige ursprüngliche Testergebnis revidiert worden ist, so ist diese Werbung irreführend und das Unternehmen hat sie zu unterlassen. So die Entscheidung des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken in dem hier vorliegenden Fall eines

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Die falsche Suchrubrik

Das Anbieten eines gebrauchten Pkw in einer unzutreffenden Rubrik zum Kilometerstand auf einer Internethandelsplattform ist nicht wegen Irreführung der am Kauf eines Gebrauchtfahrzeugs interessierten Verbraucher wettbewerbswidrig. Die Parteien handeln mit gebrauchten Kraftfahrzeugen, die sie unter anderem über eine Internethandelsplattform zum Kauf anbieten. Dabei kann der Verkäufer verschiedene Merkmale, beispielsweise den

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AG/LG Düsseldorf

Frühlings-Special beim Reiseveranstalter

Ein Reiseveranstalter, der mit einem zeitlich befristeten Frühbucherrabatt wirbt, muss sich grundsätzlich an die gesetzte Frist halten, will er sich nicht dem Vorwurf einer Irreführung aussetzen. Der Verkehr rechnet indessen damit, dass es für die Verlängerung eines solchen Rabatts vernünftige Gründe wie beispielsweise eine schleppende Nachfrage geben kann. Trotz der

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Schreibmaschine

Statt irreführende Werbung nur unvollständige Kurzangabe

Eine Adwords-Anzeige, mit der „Original Druckerpatronen innerhalb 24 Stunden“ angepriesen werden, ist dann nicht irreführend, wenn die Einschränkungen in den zutreffenden näheren Informationen, auf die die Anzeige verweist, sich in dem Rahmen bewegen, mit dem der durchschnittlich informierte, aufmerksame und verständige Verbraucher ohnehin rechnet. Das sind z. B. Einschränkungen wie

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Falscher Kilometerstand – keine Irreführung

Wer ein gebrauchtes Auto im Internet anbietet und die Kilometerleistung in der falschen Rubrik angibt, macht sich nicht unbedingt einer Irreführung schuldig. So hat der Bundesgerichtshof in dem hier vorliegenden Fall entschieden. Das Anbieten eines gebrauchten Pkw in einer unzutreffenden Rubrik zum Kilometerstand auf einer Internethandelsplattform ist nicht wegen Irreführung

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Zertifizierter Testamentsvollstrecker

Die Verwendung der Bezeichnung „zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)“ durch einen Rechtsanwalt verstößt grundsätzlich weder gegen das anwaltliche Berufsrecht noch gegen das Irreführungsverbot, sofern der Betreffende sowohl in theoretischer als auch in praktischer Hinsicht bestimmte Anforderungen erfüllt. In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall ist der beklagte Rechtsanwalt Partner einer Anwaltskanzlei in

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Werbeanzeige eines Lohnsteuerhilfevereins

Ein Lohnsteuerhilfeverein, der in einer Werbeanzeige allein auf sein Bestehen hinweist, muss nicht zugleich erklären, dass eine Beratung nur im Rahmen einer Mitgliedschaft bei ihm möglich und er auch lediglich in eingeschränktem Umfang zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen befugt ist. Die gegenteilige Ansicht kann sich auch nicht mehr auf die

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Durchgestrichene Preise

„Der Bundesgerichtshof untersagt Werbung mit durchgestrichenen Preisen“ tönte es am Freitag durch den Pressewald. Stimmt so leider nicht ganz, denn das Urteil des Bundesgerichtshofs betraf nur die besondere Fallkonstellation bei Eröffnungsangeboten: Eine Werbung mit hervorgehobenen Einführungspreisen, denen höhere durchgestrichene Preise gegenübergestellt werden, ist nur zulässig, wenn sich aus der Werbung

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Netto-Hotelpreise und die zusätzliche Vermittlungsgebühr

Die Angabe von Netto-Hotelpreisen in einem Internetportal ohne Hinweis auf eine zusätzlich anfallende Vermittlungsgebühr ist wettbewerbswidrig. Es stellt eine irreführende Werbung dar, wenn auf einer Internetseite, über die Hotelübernachtungen vermittelt werden, nicht schon im ersten Buchungsschritt klar ausgewiesen ist, dass zu dem dort angegebenen Übernachtungspreis noch Vermittlungsgebühren des Webseitenbetreibers hinzukommen.

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Geldscheine

Irreführende Werbung bei Ärzten

Eine an Ärzte gerichtete Werbung für ein Generikum mit der Angabe, dass bei einer Verordnung ein Preisvorteil bis zu 36% gegenüber dem Originalpräparat besteht, ist irreführend, wenn die Berechnung der Ersparnis auf den in der sog. Lauer-Taxe verzeichneten Abgabepreisen basiert und aus der Angabe nicht hinreichend deutlich hervorgeht, dass der

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Irreführende Werbeanzeige

Nach Auffassung des Oberlandesgerichts Hamm ist die Werbeanzeige „Praxis für medizinische Fußpflege“ von einer Fußpflegerin aufgegeben – und nicht von einer Podologin – irreführend. Als Mitbewerberinnen auf dem Dienstleistungsmarkt der Fußpflege klagte eine Podologin. Die Beklagte ist als Fußpflegerin tätig und schaltete in einer Zeitschrift eine mit ihrem Namen ergänzte

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Die beinahe echte Paket-Benachrichtigungskarte

Eine unerlaubte irreführende Werbung kann auch durch die fehlende Transparenz des werblichen Charakters einer Postsendung entstehen, so etwa, wenn auf einer Benachrichtigungskarte der werbliche Charakter einer angeblich verpassten Sendung nicht offenbart wird. Anlass für eine jetzt vor dem Oberlandesgericht Hamm geführte wettbewerbsrechtliche Auseinandersetzung zweier jeweils mit Immobiliengeschäften befassten Firmen war

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Telefonwerbung

Heute tritt das Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen in Kraft. Das Gesetz verbietet Werbeanrufe bei Verbrauchern, wenn diese nicht vorher ausdrücklich ihre Einwilligung erklärt haben. Werbeanrufer dürfen ihre Telefonnummer nicht mehr unterdrücken. Und da sich ja bekanntlich alle Telefonwerber stets an die

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Oberlandesgericht München

Markenimitate und Vergleichslisten

Der Inhaber einer Marke kann nach einem gestern verkündeten Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften die Verwendung einer Vergleichsliste verbieten, in der die Ware eines Dritten als Imitation einer seiner Waren dargestellt wird. Der aufgrund einer solchen Vergleichsliste durch den Werbenden erzielte Vorteil ist nach Ansicht des EuGH das Ergebnis

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