Gerichtsgebäude

Das vermeintliche Schnäppchen

Besteht ein erkennbares Missverhältnis zwischen Preis und angebotener Leistung, ist es rechtsmissbräuchlich, sich auf den abgeschlossenen Vertrag zu berufen.

In einem vom Amtsgericht München entschiedenen FAll buchter der spätere Kläger im Dezember 2008 über das Internet eine Pauschalreise nach Dubai

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